Ich hab von jemanden gehört, der angeblich 25.000€ Geldstrafe zahlen musste, weil er/sie nur zwei Lieder (wahrscheinlich illegal) gedownloaded hat (keine gewerbliche Nutzung, nur ownloaded).
Ich halte dieses Urteil für vollkommen übertrieben, da kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Ich zweifle daher auch die echtheit dieses Urteils an (ich kenne die Person nicht, sodern habe die Geschichte von einem Freund erzählt bekommen [nicht am 01.04.
])
Hätte ein deutsches Gericht solch ein Urteil fällen können? Muss nicht jede Strafe der Tat und Schuld angemessen sein? Wo steht das (§)?
Vielen Dank schonmal im Voraus,
Philipp
Ich finde es immer recht amüsant, wenn jemand sagt, eine Geldstrafe der Summe x sei zu hoch oder zu niedrig.
Denn sie besteht doch aus zwei Faktoren: Tagessatzhöhe und Tagessatzanzahhl. Erster bemisst sich nach dem Einkommen des Angeklagten. Wenn ein Angeklagter richtig viel Geld hat, kommen hohe Summen auch mit wenig Tagessätzen zustande. Ist doch ganz logisch.
Insofern: könnte sein, ja.
Levay
Nein, mein Freund hat gesagt, dass die Person nicht reich war. Deswegen hat sie die Geldstrafe auch so hart getroffen.
Es ist aber ja auch kein wirklicher Schaden für den Künstler entstanden, da die Person die Lieder nicht weiterverkauft/-gegeben hat.
Trotzdem danke für die superschnelle Antwort!
Nein, mein Freund hat gesagt, dass die Person nicht reich war.
Deswegen hat sie die Geldstrafe auch so hart getroffen.
Es ist aber ja auch kein wirklicher Schaden für den Künstler
entstanden, da die Person die Lieder nicht
weiterverkauft/-gegeben hat.
Hallo,
dann war es wahrscheinlich Schadensersatz. Dieser wird gerne mit Strafe verwechselt.
Übrigens: wer z.B. bei Emule etwas herunter lädt, bietet dieses gleichzeitig auch an.
Wahrscheinlich wurde dir unvollständig bis falsch berichtet.
Grüße
Ulf
Ich hab von jemanden gehört, der angeblich …
Kann schon sein, dass irgendwo auf der Welt so ein Urteil gefällt wurde…
Ohne nähere Informationen zum Sachverhalt kann man das kaum beurteilen.
Neben der Zusammensetzung der Höhe der Geldstrafe (Einkommen) spielen natürlich Fakten wie Vorstrafen, gewerbliche Rechtsverletzung etc. eine nicht unerhebliche Rolle.
Gruß
S.J.
Kann schon sein, dass irgendwo auf der Welt so ein Urteil
gefällt wurde…
Nein, hier in Deutschland (nicht in den USA mit den astronomischen Schadensersatzforderungen)
Kann schon sein, dass irgendwo auf der Welt so ein Urteil
gefällt wurde…
Nein, hier in Deutschland (nicht in den USA mit den
astronomischen Schadensersatzforderungen)
Aufgrund der deiner Frage „Hätte ein deutsches Gericht solch ein Urteil fällen können?“ war das alles andere als klar. Vielleicht gibst du einfach ein paar nähere Infos als „ich habe gehört…“.
Gruß
S.J.
Jo, du musst da unterscheiden zwischen Strafverfolgung (Strafprozess) und zivilrechtlichen Prozessen, wo es in der Regel um Schadensersatz geht.
zum Strafurteil: Es werden Geldstrafen (nicht mit Geldbußen oder Ordnungsgeld o.Ä. zu verwechseln) auf Tagessatzhöhe bestimmt. Grund ist, dass Personen mit gleicher Härte bestraft werden sollen. 30 Tagessätze bedeutet also in etwa, dass du einen Monat für den *** gearbeitet hast - egal, wer du bist und was du verdienst. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich vornehmlich nach dem Einkommen des Verurteilten. Der eine bezahlt also 30x 20 Euro (=600 Euro), der andere 30x 200 Euro (= 6000 Euro); so kommt man der Gerechtigkeit wohl am nächsten, wobei ab einem gewissen Einkommen Geldstrafen in der Tat ihren Sinn verlieren. Beispiel: Unternehmen nehmen Strafen von der Kartellbehörde (wiederum aber kein Strafurteil!) mitunter mutwillig in Kauf, Kriminelle nennen das Berufsrisiko.
Zum zweiten gibt es präventive Aspekte, das sind entweder generalpräventive Aspekte (Abschreckung aller anderen vor ähnlicher Tat) oder spezialpräventive Aspekte (Abschreckung des speziellen Täters vor Wiederholung). Du kriegst also noch einen ***tritt obendrauf, damit du nie wieder ähnlichen Mumpitz verzapfst. Zugegeben, die generalpräventive Idee ist irgendwie schon suspekt - wieso soll der Täter nur deshalb höher bestraft werden, damit irgendwelche Typen, mit denen er nichts am Hut hat, abgeschreckt werden. Es gibt sicherlich Tonnen von Literatur zu diesem „Konflikt“.
Wie das im Zivilprozess genau bemessen wird, weiß ich allerdings nicht. Würde mich selbst interessieren, wie eine Strafe von 25.000 Euro zusammenkommt. Finde sie hoch, aber keineswegs astronomisch, ein paar Tausender hätte ich in jedem Fall erwartet.
Frage ist, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist. Wenn überhaupt, dann wohl Schadensersatz, so wie Du das schilderst.
Natürlich kann irgendein Amtsrichter auch mal recht hart urteilen. Die Kläger (in diesem Fall wohl Musikindustrie) haben meist spezialisierte Fachanwälte. Frage ist, was sich der Beklagte hier für einen Anwalt gesucht hat.
Evtl. ist der Richter dann der Argumentation des Klägers gefolgt.
Evtl. ist der Beklagte ja in die Berufung gegangen und da ist vielleicht auch wieder ganz anders geurteilt worden.
Beachten muss man aber, wie schon andere hier schrieben: es geht ja gar nicht darum, was heruntergeladen wurde, sondern was angeboten wurde.
Man braucht mit den Tauschbörsenprogrammen meist nur online gehen und bietet schon an, was man in einem entspr. Verzeichnis an Dateien hat.
Grüße
Holygrail