Ein privat angemieterer Parkplatz der zu der gemieteten Wohnung gehört und monatlich Geld kostet wird durch fremden (nicht zurückverfolgbaren) Sperrmüll belegt. Durch die nichtentsorgung seit ca.3 Wochen wächst der Haufen stetig und geht mittlerweile bis auf die Straße. Ist nun der Mieter oder der Vermieter des Parkplatzes dazu verpflichtet den Platz zu räumen oder die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen? Wie könnte der Mieter in einem solchen Fall vorgehen. Schließlich kann der Mietgegenstand nun nich mehr genutzt werden und optisch ist es obendrein ein Disaster.
Oder man schreibt einen Dreizeiler mit Fristsezung aber ohne Androhung von Mietkürzungen, weil man nach diesem Vorfall noch ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter wünscht und davon ausgeht, dass dieser zunächst über den Sachverhalt informiert werden muss, bevor man ihn mit Mietkürzungen unter Druck setzt.
Genau das ist der Punkt.
Dreizeiler an den Vermieter, Abhilfe unter Fristsetzung
fordern und Mietkürzung ankündigen.
Christian
hallo
sehe ich anders. was hat der vermieter damit zu tun, wenn einem mieter der stellplatz, garten oder die wohnung von fremden vermüllt wird? ich denke es ist allein sache des mieters. dieser wird wohl für die beseitigung und die kosten aufkommen müssen.
gruß
bruno
Schön. Kannst Du das auch mit irgendeinem Paragraphen oder Urteil belegen? Ich stelle mal einfach §535 Abs1 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html) in den Raum.
Gruß
loderunner (ianal)