Hallo,
man findet diese Politik als einzigen Witz.
Der Antrag soll ausgefüllt werden, vorher soll man eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
…komisch nur das Auskunft kaum möglich ist, wenn die Rechtsvorschriften nicht abgeschlossen sind.
Ich fasse zusammen.
Der Betroffene soll einen Antrag abgeben, in dem er alles „wahrheitsgemäß“ angeben soll, ohne zu wissen
was ihm danach wirklich blüht. Ihm wird dadurch jegliche Möglichkeit einer Beeinflussung genommen.
Was ist das für Schwachsinn, wenn sich ALG II und Bafög in einer Bedarfsgemeinschaft ausschliessen ?
Soll man dann aufhören mit dem Studium, oder lieber unter die Brücke ziehen, damit man das Studium zu Ende bringt und diesen Sumpf an Unfähigkeit weiter durchfüttert.
…und solche beschränkten Sprüche Strom und Wasser ist im Regelsatz mit drin… schön, und was isst man dann ? Luft und Liebe ?
Klar will niemand den Nichsttuer durchfüttern, aber wie wäre es mit Beschäftigung, anstelle Bestrafung !
Vielleicht rennen dann alle los mit einem Lächeln auf den Lippen und arbeiten Vollzeit 160 Stunden für 160 Euro.
Auf den besten Weg zurück in die Zone.
Alle sind gleich bis auf ein paar Heuchler, die die Gleichheit predigen.
Da kann einem nur schlecht werden.
Könnte man davon ausgehen, dass die Annahme, dass sich Bafög und Alg II ausschliessen, komplett abwegig sein könnte, da es keine gesetzliche Erwähnung findet (zumindest bisher)
Theo