Guten Tag,
Angenommen A hätte seit dem 01.01.2007 zwei Wohnsitze. Den einen nahe am Arbeitsplatz, den anderen weit weg bei der Lebensgefährtin.
Er konnte keine doppelte Haushaltsführung geltend machen, aber Werbungskosten bzw. hohe Fahrtkosten von beiden Wohnungen aus zum Arbeitsplatz.
Seit dem 01.01.2008 wohnt er hauptsächlich bei der Lebensgefährtin, die andere Wohnung besteht aber auch noch, weil nahe am Arbeitsplatz.
seit dem 01.08.2008 dann ein neuer Arbeitsplatz, der viel näher am Wohnsitz der Lebensgefährtin liegt als die andere Wohnung.
Rückwirkend wurde ab dem 01.01.08 bis zum 31.07.08 aufgrund neuer Rechtslage (doppelte Haushaltsführung auch möglich bei nicht beruflich bedingtem Grund) die doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Ab dem 01.08.08 dann nicht mehr, sondern nur noch Fahrtkosten von Wohnung der Lebensgefährtin (d.h. Mittelpunkt der Lebensinteressen) zum Arbeitsplatz.
Ab dem 01.06.09 existiert auch die alte Wohnung nicht mehr (eigenes Haus, welches jetzt vermietet wurde).
Nun die Frage:
Wie sieht es mit Umzugskosten bzw. Umzugskostenpauschale aus?
Umgezogen wurde natürlich teilweise auch schon zum 01.01.08 bzw. zum 01.08.2008, richtig ausgeräumt dann halt erst nach Ende der Wohnung zum 01.06.2009.
Irgendwann/irgendwo kann man dies doch dann geltend machen, evtl. erst zum Ende des Umzugs zum 01.06.2009, oder da nicht mehr, weil Umzug nicht mehr beruflich bedingt (neue Arbeitstelle war ja bereits ab dem 01.08.08 da!).
Also doch schon Umzug geltend machen bei Beginn des neuen Jobs zum 01.08.08 oder evtl. schon zum 01.01.2008.
Viele Fragen, ich hoff man versteht was ich wissen möchte?!