Angenommen, der Vermieter hat keinen Mietvertrag m

angenommen, der Vermieter hat keinen Mietvertrag mit dem Mieter, kann er Ihn ohne Kündigungsfrist kündigen und was gibt es noch zu beachten

Ein Mietvertag kommt bei einer münlichen Vertagsabsprache mit der Annahme der Miete durch den Vermieter auch ohne schriftlichen Mietvertag zustande. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigung mit der vorgesehen Frist von drei Monaten.

Hallo, nein natürlich nicht, bzw. mit keinen Mietvertrag meinen sie einen mündlichen Mietvertrag. Dies ist auch ein Mietvertrag, der auch „nur oder ausschließlich“ schriftlich gekündigt werden kann.
Bevor ich alles aufschreibe, schau bitte hier: http://www.umzug.info/mietvertrag-kuendigen.html

Gruß Fred

angenommen, der Vermieter hat keinen Mietvertrag mit dem
Mieter, kann er Ihn ohne Kündigungsfrist kündigen und was gibt
es noch zu beachten

Hi
Nein… definitiv nicht…
ein schriftlicher Mietvertrag ist nur dann nötig, wenn die Mietdauer von vorneherein ein Jhar und Mehr beträgt. Maximal kann ein Zeitvertrag eh nur bei Miete 5 Jahre betragen um den Schwächeren „Mieter“ nicht über einen längeren Vertrag zu knaebeln, " weiß der den was er denn immer was er da unterschreibt.? DerGesetzgeber deutet das Interesse des Mieters Höher als das Interesse des Mieters, klar ist ja Eigentum. Daher sagt er das alle Mietverträge die ein Jahr und länger laufen der Schriftorm benötigen. Sollte ein Mietvertrag kürzer laufen Also ein Dauerschuldverhältnis??? was soll das denn??? Nun ein Dauerschuldverhältnis läuft wegen dem Asymetrischem Kündigungsrecht eben nur so lange wie einer der beiden Vertragsparteien eben nicht Kündigt unendlich lange. (Mietverträge können sogar vererbt werden so denn der Sprößling mit xy Jahren nicht auszieht… ist so… dann geht der Vertrag sogar auf die nächste Generation über und so weiter und so fort. Also Kündigungsfrist ist für den Mieter eben nur 3 Monate… er soll dynamischer sein wie der Rest der Vermieter jedoch muß sich immer an die Dauer des bestehenden Mietverhältnisses denken also je länger es angedauert hat um so länger geht da sganze…

du siehst locker zurücklehnen ist angesagt… und das weis ich 100%tig…
Tschüß bis zur nächsten Sorge…
Peter

es ist nicht möglich, dass ein mietvetrag nicht existiert. zieht einer wo ein und bezahlt dort mind. 2 monatsmieten oder mehr, kommt ein mietverhältnis nach BGB zustande und damit gelten auch die ges. fristen.
angenommen, der Vermieter hat keinen Mietvertrag mit dem
Mieter, kann er Ihn ohne Kündigungsfrist kündigen und was gibt
es noch zu beachten

Guten Tag,

angenommen, der Vermieter hat keinen Mietvertrag mit dem
Mieter, kann er Ihn ohne Kündigungsfrist kündigen und was gibt
es noch zu beachten

Hallo,
mündlich Verträge gelten auch, somit auch die gesetzlichen Kündigunsfristen. Vorteil für Mieter, Nachteil für Vermieter wenn nichts schriftliches vereinbart ist, d. h. Ihr seit eigetlich besser positioniert, da Ihr die Mietzahlungen nachweisen könnt. Viel Erfolg, Dein www.homeoundjulia.de Team, m. sari Dipl. Sachverst. Gutachter