Angenommen ein Harzt 4 Empfänger egeht einer Ruhestörung und erhält eine Anzeige. Muss er dann die S

Angenommen ein Harzt4 Empfänger begeht einer Ordnungwidrigkeit und bekommt wegen mehreren Ruhestörungen Anzeigen, muss er dann das Bußgeld selbst bezahlen oder wird dies sein kostenloser und freigestellter Rechtsnwalt bezahlen, so dass wir es wieder von unseren Steuern bezahlen?
Bitte hilft mir ist sehr wichtig

Nein, selbstverständlich muss er selbst zahlen!

Gruß
Robert

Ein Rechtsanwalt zahlt sicherlich keine Sanktionen, die gegen seinen Mandanten verhängt wurden.
Diese Frage grenzt an Mißbrauch von wer-weiß-was!

Hallo Johanna,
ein Bußgeld muss jeder selbst bezahlen. Das bezahlt kein Rechtsanwalt und keine Arbeitsagentur. Auch die Kosten eines Rechtsbehelfs gegen einen Bußgeldbescheid muss der Betroffene selbst tragen, da es dafür keine Prozesskostenhilfe gibt.
Gruß
apfjur
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