nehmen wir mal an, jemand bestellte über einen Online-Dienst (zB Ticket-online.de) 3 sündhaft teure Karten für die Bonner Tennisgala, die am 23.4.05 stattfinden sollte und in der John McEnroe gegen Michael Stich einen Schaukampf bestreiten sollte. Die Veranstaltung fiel aus, der Ticket-Onlinedienst verweist an den Veranstalter und teilt dessen Anschrift mit und eine Telefonnummer, über die ein Anrufbeantworter lediglich mitteilt, man möge sich per Email mit ihm in Verbindung setzen. Auf eine Email reagiert er aber nicht.
Derjenige Kunde säße jetzt auf vielleicht 3 Eintrittskarten für je 67 Euro = 201.- Euro ingesamt.
Was könnte man diesem armen Sack empfehlen?
Gruß Tefan
PS Zusatzannahme: Die Internetseite des Veranstalters ist nicht erreichbar
Kurzgesagt vermute ich eine Massnahme um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Da könnte die Verbraucherschutzzentrale evtl. weiterhelfen. Aber hier eine evtl. interessante Seite: http://openpr.de/news/42934-bonner-tennisgala-john-m… (unten). Recherche via Suchmaschine war übrigens erfolglos…
HTH
mfg M.L.
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„Soweit nicht anders angegeben, vermittelt Ticket Online lediglich Eintrittskarten oder andere angebotene Dienstleistungen im Auftrag bzw. im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters.“
Damit sind die Bedingungen von § 164 I BGB wohl erfüllt, und Vertragspartner ist der Veranstalter. Wenn der nicht reagiert, würde ich es einmal schriftlich probieren. Die Adresse lässt sich doch sicher leicht rausfinden!?