Angenommen Hund beisst Hund

Moin zusammen,

nehmen wir mal an, ein Hund (großer Hund, 50 kg) wird angeleint geführt, läuft neben einem Kleinkind, daß auf dem Laufrad fährt, und ein unangeleinter Hund nähert sich dem Hund-Kind-Gespann frontal oder seitlich nur dem Kind, also quasi zu Kinds Rechten, während der Hund immer links läuft.
Der angeleinte Hund zeigt durch Knurren an, daß die Distanz zum Kind oder zu sich selbst weit unterschritten ist (sagen wir mal 20 cm). Der unangeleinte Hund wird weder abgerufen noch reagiert er auf die Drohung und kommt weiter heran oder verweilt auf der geringen Distanz.

Angenommen, es werden weitere Warnungen durch Hund und Halter ignoriert und der angeleinte Hund beisst den unangeleinten Hund.
Könnte dem Halter des angeleinten Hundes evtl. ein (ganz?)Teil der Tierarzkosten auferlegt werden? Oder könnte es sogar soweit kommen, daß der angeleinte Hund dadurch in die Kategorie „gefährlicher Hund“ rutschen könnte, wegen meist unausgeglichenem Größen- und Gewichtverhältnisses? Gibt es evtl. Urteile darüber?

LG

Hallo,

wenn der angeleinte Hund haftpflichtversichert ist, muss sich der Halter diesbezüglich meist wenig Sorgen machen, da die Versicherung das in ihre Hände nimmt.

Die Rechtssprechung ist durchaus unterschiedlich:
Hund beißt Hund

Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muss. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.

Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39

oder auch

Raufen und verbeißen sich zwei Hunde miteinander, so kann der Hundehalter des verletzten Hundes von dem anderen Hundehalter Schadenersatz für die Tierarztkosten verlangen. Dabei muss sich allerdings der verletzte Hund seine eigene Tiergefahr (§ 833 BGB) anrechnen lassen, und zwar entsprechend dem Gewicht, mit dem die Tiergefahr beider Hunde im Verhältnis zueinander wirksam geworden ist. Das Gericht schätzte dabei die Haftungsverteilung auf 50 zu 50 und berücksichtigte, dass es sich etwa um gleich große Hunde handelte, so dass die Tiergefahr etwa gleich groß bewertet wurde. Dieser Haftungsverteilungsmaßstab gilt jedenfalls dann, wenn sich nicht mehr aufklären lässt, welcher von beiden Hunden den anderen zuerst angegriffen hat. Amtsgericht Schwetzingen, Az.:5 C 179/95

Eine Einstufung als „gefährlicher Hund“ ist nach meiner Erfahrung nicht zu erwarten.

Schöne Grüße,
Jule

denke mal der Fall liegt viel einfacher.

der Hundehalter hat dafür zu sorgen, das sein Hund nichts und niemand einfach so beißt, weil er/es einfach „da“ ist. Das ist natürlich auch Teil der Haftungsfrage.

Wenn der Halter seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, sollte er das schnellstmöglich nachholen!

hth

Hallo,

denke mal der Fall liegt viel einfacher.

Ich wiederum denke, damit liegst du in diesem Fall falsch. Beißen gehört zum natürlichen Verhalten eines Hundes - vor allem im Umgang mit Artgenossen. Wenn ein Hund von einem anderen angegriffen wird, ist es völlig normal, dass er sich entsprechend zur Wehr setzt.

Das einzige Problem, das dabei häufig entsteht, sind die rassebedingten Größenunterschiede bei Hunden.

Verwaltungsrichter: Hund beißt Hund - nicht immer gefährlich. Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 23.03.2006, Az. 3 A 74/05. Nicht jede Beißerei zwischen Hunden muss die behördliche Einstufung eines oder beider Tiere als «gefährlich» zur Folge haben. Ein Hund, der einen anderen beißt, ist erst dann als gefährlich einzustufen, wenn dieser nicht die artübliche Unterwerfungsgeste des gegnerischen Hundes beachtet und zubeißt. Unter Umständen gehört ein Biss zum natürlichen Verhalten eines Hundes, ohne dass damit eine Gefährlichkeit im Sinne des Gefahrhundegesetzes begründet wird. Beißt der Hund jedoch trotz der Unterwerfung des anderen zu, kann er als „gefährlich“ eingestuft werden. Der Hundehalter muss dann die entsprechenden Beschränkungen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie Sachkunde-Nachweis hinnehmen.

der Hundehalter hat dafür zu sorgen, das sein Hund nichts und niemand einfach so beißt,

Der Hund im UP hat mitnichten „einfach so“ gebissen. Er wurde entsprechend provoziert und hat entsprechend seines hundlichen Verhaltenskodex reagiert.

Schöne Grüße,
Jule

…und es gilt die Gefährdungshaftung…
Hallo,

…aus dem Besitz eines Hundes. Daher ist dem Hund aus dem UP und dessen Halter (lt. UP!) nix vorzuwerfen und die Kostenerstattung ist eindeutig!

VG René

Hallo René

…aus dem Besitz eines Hundes. Daher ist dem Hund aus dem UP
und dessen Halter (lt. UP!) nix vorzuwerfen und die
Kostenerstattung ist eindeutig!

Dass ein Kleinkind mit Laufrad (alleine, gemäss UP) einen 50-Kilo-Hund Gassi führt, lässt auf eine vernachlässigte Aufsichtspflicht des Hundehalters schliessen.

Gruss
Heinz

alleine?? Nix gefunden, trotz suchen…
Hallo Heinz,

hier haben wir mal wieder den Fall (wie es in der Archäologie gern vorkommt!) weglassen heisst nicht, nicht da!:wink:

Von alleine ist nix zu finden im Beitrag!

Würde mir auch die Frage stellen, wie ein „Kleinkind“, solche genauen Aussagen treffen kann:

nähert sich dem Hund-Kind-Gespann frontal

sowie

Der angeleinte Hund zeigt durch Knurren an, daß die Distanz zum Kind oder zu sich selbst weit unterschritten ist (sagen wir mal 20 cm).

Selbst wenn es später „verhört wird“, kann es diese Aussagen nicht treffen! :wink:

Und zu guter Letzt frag ich mich, was ein 50 kg Hund wohl zum Thema „Ballast“ sagt, wenn es ein „Kleinkind“ im „Schlepptau“ hat!

Was Du damit sagen möchtest, ist mir mehr als bewußt, aber hier nicht relevant, da UP die Konkretisierung wohl vernachlässigt hat!
:wink:

VG René

Himmel, nein, der Hund würde natürlich nicht vom Kleinkind geführt werden. Hätte mich besser ausdrücken können ;o).
Der Hund würde natürlich vom volljährigen Hundehalter geführt werden.

Danke aber für die Antworten, (hoffe aber, daß es niemals soweit kommt und es weiterhin eine fiktive Situation bleiben wird)