Es heißt:
„Kraft Gesetz sind Verkäufer und Käufer Gesamtschuldner für die
Grunderwerbsteuer. Praktisch muss meist der Käufer zahlen (vertragliche Vereinbarung).“
Wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht zahlt schickt das Finanzamt also einen netten Brief an den Verkäufer, dass dieser für die Steuer aufkommen soll.
Der notarielle Kaufvertrag wird somit quasi übergangen und es müssen sich Käufer und Verkäufer einigen (also doch die notarielle Vereinbarung des Kaufvertrages).
Was ist nun, wenn der Käufer sich weigert zu zahlen, oder nicht zahlen kann?
Wie kann man den Käufer zum zahlen zwingen?
und ganz wichtig, welche Vorteile kann man möglicherweise dem Käufer unterstellen?