Angenommen Käufer zahlt Grunderwerbsteuer nicht

Es heißt:
„Kraft Gesetz sind Verkäufer und Käufer Gesamtschuldner für die
Grunderwerbsteuer. Praktisch muss meist der Käufer zahlen (vertragliche Vereinbarung).“

Wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht zahlt schickt das Finanzamt also einen netten Brief an den Verkäufer, dass dieser für die Steuer aufkommen soll.
Der notarielle Kaufvertrag wird somit quasi übergangen und es müssen sich Käufer und Verkäufer einigen (also doch die notarielle Vereinbarung des Kaufvertrages).

Was ist nun, wenn der Käufer sich weigert zu zahlen, oder nicht zahlen kann?
Wie kann man den Käufer zum zahlen zwingen?
und ganz wichtig, welche Vorteile kann man möglicherweise dem Käufer unterstellen?

Der notarielle Kaufvertrag wird somit quasi übergangen und es

Das würde ich so nicht sehen. Das FA will nur nicht auf die Kohle warten, Käufer und Verkäufer müssen sich da schon selebr auseinandersetzen.

Was ist nun, wenn der Käufer sich weigert zu zahlen,

Dann erfüllt er seinen Teil des Kaufvertrages nicht.

oder nicht zahlen kann?

Wenn er die Grunderwerbssteuer nicht zahlen kann, was ist dann mit dem Kaufpreis ?

Wie kann man den Käufer zum zahlen zwingen?

Mit anwaltlicher Hilfe. Notfalls Kaufvertrag rückabwickeln.

Wie kann man den Käufer zum zahlen zwingen?

Mit anwaltlicher Hilfe.

Richtig, durch Klage auf Zahlung.

Notfalls Kaufvertrag rückabwickeln.

Das wird, so kein explizites Rücktrittsrecht für diesen Fall vereinbart ist, nicht funktionieren, da die Steuertragung keine Hauptleistungspflicht des Vertrages darstellt.

Gruß
Dea

Das wird, so kein explizites Rücktrittsrecht für diesen Fall
vereinbart ist, nicht funktionieren, da die Steuertragung
keine Hauptleistungspflicht des Vertrages darstellt.

Wäre dann nicht der Vollzug des Kaufvertrages unmöglich ? Müßte tatsächlich der Verkäufer die Steuer zahlen und später vom Käufer einfordern ?

Wäre dann nicht der Vollzug des Kaufvertrages unmöglich ?
Müßte tatsächlich der Verkäufer die Steuer zahlen und später
vom Käufer einfordern ?

AFAIR kann die Eintragung erst erfolgen, wenn die Steuer beglichen ist. Also müßte der Verkäufer in Vorleistung treten, damit eine Eintragung erfolgen kann, oder?

AFAIR kann die Eintragung erst erfolgen, wenn die Steuer
beglichen ist. Also müßte der Verkäufer in Vorleistung treten,
damit eine Eintragung erfolgen kann, oder?

Das ist richtig. Und da beide Parteien die Pflicht zur Förderung der Durchführung des Kaufvertrages haben, wird er dies auch tun müssen und kann dann das Geld vom Käufer zurück verlangen, wenn der Vertrag dessen Kostentragung vorsieht.

Ein Rücktritt käme nur bei einer entsrpechenden Klausel in Betracht.

Gruß
Dea