Angenommen, man hat etwas bei ebay versteigert

Zum Beispiel einen 22 kg schweren all - in - one - Computer. Weiter angenommen, man würde ihn aus diversen Gründen nicht versenden wollen und darum die Versandoption „kein Versand, nur Abholung möglich“ setzen. Nehmen wir weiterhin an, jemand bietet als Einziger und würde demzufolge den Zuschlag bekommen, würde aber erst hinterher feststelen, daß er das mit dem selbst abzuholen übersehen hat und es ihm einfach viel zu weit wäre. Wehalb er den Rechner nun doch nicht haben wollen würde. Es könnte sein, daß er der Meinung ist, eine Mitteilung an der Verkäufer mit der Bitte um Verständniss würde genügen und der Fall wäre erledigt. Auf Mails des Verkäufers würde er nicht mehr reagieren.
Abgesehen davon, daß der Verkäufer sich natürlich bei ebay beschweren könnte (mit welchen Folgen für wen eigentlich?), wie bindend wäre der Kauf, welche Möglichkeiten hätte der Verkäufer, die Bezahlung durchzusetzen? Müßte der Käufer nicht wenigstens die ebay - Gebühren übernehmen? Im Grunde gar doppelt, weil der Verkäufer ja den Artikel nochmals einstellen müßte und dies wieder Gebühren verursachen würde?

Schönes WE, Benno

Hallo,

Abgesehen davon, daß der Verkäufer sich natürlich bei ebay
beschweren könnte (mit welchen Folgen für wen eigentlich?)

Schlimmstenfalls bekommt der Käufer eine Verwarnung. Sammelt er davon mehrere an, fliegt er bei ebay raus.

Gruß,

Myriam

Hallo,

Müßte der Käufer nicht
wenigstens die ebay - Gebühren übernehmen? Im Grunde gar
doppelt, weil der Verkäufer ja den Artikel nochmals einstellen
müßte und dies wieder Gebühren verursachen würde?

Warum?
Die Gebühren bekommt man für diese eine Auktion von Ebay wieder,
man muss nur einen Konflikt melden und sich dadrin
mit dem Käufer einigen das der Verkauf nicht getättigt wird.
Warum sollte er für die zweite Einstellung auch die kosten tragen?
Gruss
PC-Shark

Hallo!

wie bindend wäre der Kauf,

Sehr bindend.

welche Möglichkeiten hätte der
Verkäufer, die Bezahlung durchzusetzen?

Klagen und vollstrecken.

Müßte der Käufer nicht
wenigstens die ebay - Gebühren übernehmen?

Wenigstens. Und, falls man das Teil doch noch mal einstellt und für weniger Geld verkauft, die Differenz zum vereinbarten Preis.

Wenn er die Ware nicht bezahlt und das wird er ja dann wohl nicht, dann kann nach einer Woche ein entsprechender Fall bei ebay aufgemacht werden, der dann wiederum nach einer Woche dazuführt, dass
a) Gebühr von Ebay rückerstattet wird.
b) man keine Negative Bewertung vom Käufer bekommen kann
c) der Käufer entsprechend bei Ebay abgemahnt wird.
d) man könnte dem zweithöchstem Bieter die Ware anbieten

Das ist die Ebay Lösung.
Die Lösung nach dem Deutschem Recht steht oben.

Warum sollte er für die zweite Einstellung auch die kosten
tragen?
Gruss
PC-Shark

Weil diese Kosten nicht entstanden wären, hätte er die ersteigerte Ware auch abgenommen?

Benno

Mit anderen Worten, man kann erst mal `ne ganze Weile nach Lust und Laune bieten und dann sagen „April April!“?

Benno

Hallo,

Warum sollte er für die zweite Einstellung auch die kosten
tragen?
Gruss
PC-Shark

Weil diese Kosten nicht entstanden wären, hätte er die
ersteigerte Ware auch abgenommen?

Die man sich für die ERSTE Auktion von Ebay zurückholen kann,
wenn man alles richtig macht.
Deswegen gibt es für die 2te Auktion nichts.
Lesen sollte man schon alles.
Gruss
PC-Shark

1 „Gefällt mir“