Angeordnete Mehrarbeit

Theoretischer Fall:

Angenommen in einem Betrieb gehen einige Maschinen kaputt und um weitere Schäden zu verhindern, hat sich der Arbeitgeber nun folgendes ausgedacht.
Er läst am Freitag einige Maschinen zum Betrieb bringen um sie am Samstag warten zu lassen, an sich ja keine schlechte Idee.
Er erstellt nun eine Liste mit Arbeitnehmern, teilt sie einfach in dreier Gruppen
auf und legt fest, wer wann Samstags zu arbeiten hat.
Zur Info:
Die Arbeitnehmer haben eine 5 Tagewoche bei 39 Stunden +/- 3 Stunden.
Laut Tarifvertrag ist Mehrarbeit auf dringende Fälle zu beschränken, was dann wohl ein Problem wird da die Liste bis Dezember geht.
Wie sollten sich die Arbeitnehmer in diesen theoretischen Fall am besten verhalten.

Betriebsgrösse? Betriebsrat vorhanden?

Gruss HighQ

Ahoi,
oder *Vermutungsmodus an* wenn kein Betriebsrat gibt es eine gültigen Tarifvertrag? Sonst ist es ein ein Vabanquespiel…
*Vermutungsmodus aus*

LG JSP

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wie sollten sich die Arbeitnehmer in diesen theoretischen Fall
am besten verhalten.

Verhandlungsgeschick beweisen und ein nettes Weihnachtsgeld als Ausgleich für die problematische Mehrarbeit aushandeln!

Grüsse

Jörg

…Er läst am Freitag einige Maschinen zum Betrieb bringen um sie
am Samstag warten zu lassen, …

Irgendwas verstehe ich hier nicht - In welchen Betrieb werden die Masch. gebracht? Wo stehen die Masch. dennn üblicherweise? Wird dann Freitags auch gearbeitet?

Laut Tarifvertrag ist Mehrarbeit auf dringende Fälle zu
beschränken, was dann wohl ein Problem wird da die Liste bis
Dezember geht.

Wenn die 50-Stunden Regelung beachtet wird, nicht. Oder ist die Mehrarbeit gar keine Mehrarbeit. Werden für die Samstage Mehrarbeits-Zuschläge gezahlt?

Hi!

Wenn die 50-Stunden Regelung beachtet wird, nicht. Oder ist
die Mehrarbeit gar keine Mehrarbeit.

Welche 50-Std-Regelung?

Werden für die Samstage
Mehrarbeits-Zuschläge gezahlt?

Was würde das für einen Unterschied machen?

LG
Guido

Hi!

Hi zurück

Welche 50-Std-Regelung?

Bezüglich der Anordnung von Mehrarbeit gilt … sind ÜSt bis zu einem Höchstausmaß der AZ von nur 50 Stunden/Woche zulässig. …

http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/7385D4B0-8032-4FB…

Werden für die Samstage Mehrarbeits-Zuschläge gezahlt?

Was würde das für einen Unterschied machen?

Um jetzt alle total zu verwirren:
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die vorgeschriebene tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nur dann bis zu zehn Stunden überschritten werden, wenn nicht innerhalb von sechs Kanlendermonaten (oder 34 Wochen) im Durchschnitt mehr als acht Stunden gearbeitet wird (in sechs Monaten darf daher nicht mehr als 1.250 Stunden gearbeitet werden). Alle über acht Stunden hinausgehenden Arbeitsstunden müssen vergütet werden!

Die Anzahl der Arbeitstage hängt davon ab, ob in diesem Fall branchenüblich der Samstag als Arbeitstag gerechnet wird und in welchem Bundesland die Arbeit verrichtet wird.

Servus
Hi!

Bezüglich der Anordnung von Mehrarbeit gilt … sind ÜSt bis
zu einem Höchstausmaß der AZ von nur 50 Stunden/Woche
zulässig. …

http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/7385D4B0-8032-4FB…

Sorry, wenn ich gerade lache, aber WIE genau Du informiert bist, sieht man daran, dass Du ein österreichisches Gesetz verlinkst, dass mit deutschem Recht so gar nichts zu tun hat.

Werden für die Samstage Mehrarbeits-Zuschläge gezahlt?

Was würde das für einen Unterschied machen?

Um jetzt alle total zu verwirren:
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die vorgeschriebene
tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nur dann bis zu zehn
Stunden überschritten werden, wenn nicht innerhalb von sechs
Kanlendermonaten (oder 34 Wochen) im Durchschnitt mehr als
acht Stunden gearbeitet wird (in sechs Monaten darf daher
nicht mehr als 1.250 Stunden gearbeitet werden). Alle über
acht Stunden hinausgehenden Arbeitsstunden müssen vergütet
werden!

Das ist Deine zwar süße aber falsche Interpretation und hat mit Zuschlägen für Samstagsarbeit so gar nichts zu tun…

Die Anzahl der Arbeitstage hängt davon ab, ob in diesem Fall
branchenüblich der Samstag als Arbeitstag gerechnet wird und
in welchem Bundesland die Arbeit verrichtet wird.

…und das ist völliger Blödsinn!
Zeige mir die Stelle im Arbeitszeitgesetz (aber bitte im deutschen, nicht in dem von Timbuktu!), wo von ARBEITS- und nicht von WERKtagen die Rede ist!

LG
Guido