Angeordnete Samstagarbeit. Kostenersatz?

Hallo,
wenn meine Arbeitgeber Samstagarbeit anordnet und ich aber für die betreffenden Wochenenden (Fr. - So.) bereits Kurzurlaube oder Bahntickets für Familienbesuche gebucht habe,… muss er dann die Kosten für Stornierung und Neubuchung übernehmen?

Herzlichen Dank
Volker

Hallo,

wenn der Urlaub genehmigt war und Sie das auch beweisen können, dann muss er die Kosten ersetzen. Sie müssen aber die tatsächlich angefallenen Kosten z.B. durch Fahrschein belegen können.

Gruß
Markus

Hallo Volker,

es kommt darauf an. Was steht im Arbeitsvertrag? Gibt es hinsichtlich der Mehrarbeit vielleicht sogar eine Betriebsvereinbarung?? Gibt es einen Betriebsrat? Der könnte helfen…
Also: Dein AG kann nicht einfach so kurzfristig Überstunden anordnen. Bezahlen wird er deine Stornierungen eh nicht.
Tipp: Melde dich am Donnerstag AU :wink:
Ich bräuchte mehr Inputs, um umfassend beraten zu können. Da gibt es sonst zu viel „Unbekannte“…

Viel Glück

hallo

ich denke das kommt darauf an.
wenn der Urlaub bereits genehmigt ist stellt sich die Frage warum am Samstag gearbeitet werden muss.
Wenn es um die Existenz des Betriebes geht würde ich mir das gut ueberlegen. Vielleicht laesst sich noch umbuchen ?

Kann nicht ein anderer Kollege einspringen ?
Was sagt denn der Betriebsrat dazu ?

Sorry aber nur mit ja oder nein laesst sich das leider nicht beantworten.

Viel Erfolg

Hallo Volker!
Das wird im Arbeitszeitgesetz nicht geregelt, darum kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Aber einfach mal den Chef fragen hilft vielleicht?!

Der Wanderer

Ich denke ja, weil angeordnet! Das müsste aber bestimmt ein Anwalt klären! Kann er denn einfach anordnen? Gab es keine andere Möglichkeit? Dem AG alles vorlegen und schriftlich einfordern.

Hallo Volker,

bitte schaue doch mal in deinen Arbeitsvertrag, welche Wochentage als Arbeitstage vertraglich vereinbart sind. Sind Fr-So nicht als Arbeitstage vereinbart, dann solltest du dir dir Betriebsvereinbarungen ansehen.
In den meisten Fällen ist hier irgendwo die Wochenendarbeit vereinbart. Und wenn diese rechtzeitig angekündigt wird, vor alleim mit der entsprechenden Begründung des AG, dann hast du wenig Chancen auf Erstattung.
Dir bleibt einzig mit dem Vorgesetzten vernünftig zu reden, ob die entsprechenden Wochenenden mit Kollegen getauscht werden können.
Gruß Svalroph

Hallo, das kommt darauf an, ob der Samstag bei Euch ein ganz normaler Arbeitstag ist oder nicht.
Wenn er kein normaler Arbeitstag ist und im Arbeitsvertrag auch keine entsprechenden Samstagsarbeitsverpflichtungen vermerkt sind, kann der Arbeitgeber überhaupt keine Samstagsarbeit fordern.
Also als erstes: Was steht im Arbeitsvertrag und ggfs. wie steht es geschrieben?
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann erst den Weg dorthin. Wenn kein BR oder der ist untauglich, dann bei der zuständigen Gewerkschaft anrufen.
MfG
Sell

Hallo Volker,

ich gehe davon aus, dass Du normalerweise Samstags nicht arbeitest oder Du hast eine Art Schichtplan, aus dem hervorgeht, dass Du an diesem fraglichen Samstag nicht arbeiten müsstest.

Dann müsste Dein Arbeitgeber entweder auf Dich verzichten oder Dir die Kosten (Stornierungskosten) erstatten.

Viele Grüße
Iris

Hallo Volker,

wenn meine Arbeitgeber Samstagarbeit anordnet und ich aber für
die betreffenden Wochenenden (Fr. - So.) bereits Kurzurlaube
oder Bahntickets für Familienbesuche gebucht habe,… muss er
dann die Kosten für Stornierung und Neubuchung übernehmen?

Hm…Volker habt ihr einen Betriebsrat oder einen Personalrat?
Sollte das der Fall sein, dann müsste das in den Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Hier solltest du dann den BR oder PR ansprechen.
Wenn ihr sowas in euerer Firma nicht habt, dann glaube ich ist es schwierig.
Ein Chef kann durchaus, aus wichtigen Gründen, auch mal Samstag - Arbeit anordnen. Hast du mal in deinen Arbeitsvertrag geschaut, stehen da solche Klauseln drin?
Ich weiß nicht, in welchem Bereich du arbeitest, aber ggf. könntest du dich an deine Gewerkschaft wenden und bekommst dort eine Antwort.
Leider habe ich wegen Umzug meine Gesetzbücher schon weggepackt, drum bin ich jetzt keine sooo große Hilfe.
Viel Erfolg
Kiramaus

Guten Abend,

ja.

Beste Grüße

Hallo,

Wie oft im Recht heißt es hier, kommt drauf an. ist mir Arbeit an Wochenenden immer mal wieder üblich, hätte man sich vorher rückversichern müssen. Hättest Du nicht unbedingt damit rechnen müssen, dass so etwas passieren kann, dann ist der Arbeitgeber schon in einer Erstattungspflicht. Oder er stellt dich von der Mehrarbeit frei.

Das kann man also leider nicht ganz pauschal beantworten.

Viele Grüße

Peter

Hallo,
na klar muss er nachweisbare Kosten erstatten.

Hallo Volker,
ich denke ja, aber ganz bestimmt kann ich das nicht sagen