Angeordneter Lohnverzeicht

Welche rechtlichen Möglichkeiten sind bekannt wenn eine AG seinem AN das vertragliche Gehalt für z.B. 2 Monate halbiert und verspricht es wieder step by step auszuzahlen.
Eine schriftliche Vereinbarung gibt es darüber nicht.
Gibt es in diesem Falle eine Möglichkeit Fristlos zu kündigen?

MfG

Sebastian

hallo sebastian,

vorsicht !!

schnelle hilfe suchen bei:

  • rechtsanwalt
  • gewerkschaft
  • ( arbeitskammer ?)

organisieren und
einen betriebsrat wählen.

manche sind mutig und lassen
sowas in der örtlichen presse
erscheinen.

mfg

kunde3

Sollte man sofort einen Widerspruch schreiben oder erst mit dem Anwalt reden?

MfG
S.G.

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Toller Tipp!
Hi!

manche sind mutig und lassen
sowas in der örtlichen presse
erscheinen.

Was dann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung sein kann…

Tolle Hinweise, die Du hier so gibst!

Gruß
Guido

Welche rechtlichen Möglichkeiten sind bekannt wenn eine AG
seinem AN das vertragliche Gehalt für z.B. 2 Monate halbiert
und verspricht es wieder step by step auszuzahlen.

Hat er das einfach so gemacht oder vorher die AN gefragt? Und wenn Letzteres, wie haben die AN reagiert?

Eine schriftliche Vereinbarung gibt es darüber nicht.

Man kann sowas auch mündlich vereinbaren, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag keine Schriftform für Änderungen vorsieht.

Gibt es in diesem Falle eine Möglichkeit Fristlos zu kündigen?

Macht der AG das schon oder hat er es erst angekündigt? Reaktion der AN bis jetzt?

MfG

Naja, der AG hat alle informiert und es dann durchgeführt. AN reaktionen sind unterschiedlich. Mancher tut nichts, mancher schreibt einen Widerspruch. Da ist die Frage was passiert danach.

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Da ist die Frage was passiert
danach.

Vermutlich nichts. Dann müsste man den Lohn einklagen. Da es ja keine konkrete Vereinbarung zum Ausgleich gibt, hofft der AG vielleicht darauf, dass es irgendwann in Vergessenheit gerät oder/und keiner was dagegen unternimmt. Ist ne Vertrauensfrage. Und wie viel Vertrauen in diesen AG besteht, weiß von den Außenstehenden keiner.

Hallo Sebastian,

die AN sollten in jedem Fall schriftlich der Lohnkürzung widersprechen und ihren Anspruch verlangen. Der Zugang des Schreibens beim AG muß beweisbar sein. Dies ist allein schon deswegen nötig, damit der AG nicht - je nachdem was vereinbart ist - evtl. schon nach 3 oder 6 Monaten die Nachzahlung wegen Verjährung verweigern kann.
Wenn der AG somit juristisch „in Verzug gesetzt“ wurde und er immer noch nicht zahlt, wären weitere Schritte möglich, die aber unbedingt gemeinsam mit Fachleuten (Anwalt, Gewerkschaft) gemeinsam angegangen werden sollten.
Ein weiterer Schritt könnte durchaus die fristlose Kündigung sein, wenn der AG sich hartnäckig weigert, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen.
Ist die weitere Lage des Betriebs aber immer noch tatsächlich so schlecht, kann jeder Gläubiger (auch AN) u. U. einen Konkursantrag stellen. Dies könnte das letzte Mittel sein, um die eigenen Ansprüche zu sichern.

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