Angeschlossenes Fahrrad entfernen (lassen)?

Guten Tag,

Nehmen wir an, der Freund eines Freundes hat vor ein paar Wochen ein Souterain (Kellerräume) gemietet, das jahrelang leer stand.

Dort eröffnet er ein Gewerbe.

Die Bewohner dieses Hauses schliessen (vermutlich seit Jahren) Ihre Fahrräder regelmässig an den Gittern vor seinen Fenstern (hofseitig) an.

Nun bat er einen dieser Fahrradbesitzer darum, sein Fahrrad nicht mehr hier anzuschliessen, weil die Fahrräder ihn stören (wegen Kundenverkehr).

Dieser Fahrradbesitzer weigert sich allerdings, seiner Bitte zu entsprechen.

Wie kann man nun vorgehen, um durchzusetzen, dass ein solches angeschlossenes Fahrrad entfernt wird?

Ist es erlaubt, das Fahrrad zu entfernen (indem man das Schloss knackt)? Muss man dafür „Amtshilfe“ anfordern (sprich die Polizei holen)?

Oder muss er das fortwährende Anschliessen einfach dulden?

Liebe Grüße

Ich würde mich in diesem Fall zunächst erkundigen ob die Gitter auch wirklich zur besagten *Mietsache* gehören. Dazu könnte man den Vermieter der Sache befragen. Wenn sich herausstellt das dem so ist - den Vermieter freundlich darum bitten dafür zu sorgen, evtl. ein Rundschreiben an die anderen Mieter oder ein Schild an der Sache selbst zu befestigen dort das abstellen oder anketten der Räder zu unterlassen. Schriftlich - weil eben immer besser. GL