Hallo zusammen,
folgender hypothetischer Fall: angenommen ein Ehepaar hat ein Geschäft, das auf die Frau angemeldet ist. Würde es Sinn machen, den Ehemann mit Arbeitsvertrag anzustellen und alle Sozialabgaben zu zahlen? Erhielte der Ehemann dann Arbeitslosengeld, falls der Laden Konkurs macht oder gäbe es da Probleme, da die beiden eben verheiratet sind?
Vielen Dank
Gabi
Hallo,
nun, Beschäftigungen von Familienangehörigen, speziell von Ehegatten
obliegen eine besonderen Aufmerksamkeit durch die Krankenkassen.
In diesen Fällen muss das Vorliegen einer ordentlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Einzelfalle geprüft werden.
Folgende Punkte werden u.a. abgefragt:
- Arbeitsvertrag
- Müsste sonst eine fremde Arbeitskraft eingestellt werden
- Arbitszeit und Ort.
- Lohnsteuerpflicht
- Wird das Entgelt als Betriebsausgabe verbucht
- Wie wird das Gehalt ausgezahlt (bar,Scheck oder auf ein Konto
des Ehegatten über das allein er verfügungsberechtigt ist)
- Urlaubsansprüche
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Weisungsgebundenheit
- Beteiligung des beschäftigten Ehegattten am Unternehmen
Das sind nur einige Punkte die geprüft werden.
Grundsätzlich ist es Usus, gerade in Familienunternehmen, dass
Ehegatten als Arbeitnehmer beschäftigt werden wenn die
geforderten Voraussetzungen stimmen.
Dann werden natürlilch auch Ansprüche gegenüber dem Rentenversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit ausgelöst
bzw. begründet.
Gruss
Czauderna
Danke
Hallo Günter,
danke für die ausführliche Antwort
Viele Grüße
Gabi
Hallo Ga bi,
und man sollte das Gehalt auch wirklich auszahlen. So richtig mit Überweisung (Wegen des Belegs). Ganz regelmäßig, wie bei jedem anderen Angestellten auch.
Gruß
Peter
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