Angestellt im eigenen Geschäft, geht dass?

ich bin seit 21 Jahren selbständig mit einem Lotto-Laden
und privat krankenversichert.
Da die PKV im Alter unbezahlbar wird und man als
Selbständiger nicht in die gesetzliche Kasse zurück
kann , würde ich gern Angestellter im eigenen Geschäft
werden , kennt da jemand Möglichkeiten ob das geht?

Hallo.

Theoretisch ist das möglich. Wenn der Laden eine GmbH ist und du max. 49% der Anteile hältst und noch ein paar andere Dinge, die dir eher ein Steuerberater beantworten kann, dann ist das möglich.

Erstaunlich jedoch die Aussage „weil im Alter die PKV unbezahlbar wird“.

Lass doch erstmal prüfen welche Möglichkeiten es gibt den Beitrag auf „normalem Wege“ zu drücken (Tarifwechsel, Standardtarif …).

Das können Versicherungsmakler, Rechtsanwälte und zugelassene Versicherungsberater für Dich erledigen, wenn Du das nicht selbst erledigen möchtest, da die Materie keine ganz einfache und die Unternehmen oft nicht kooperativ sind Privatpersonen gegenüber.

Das dafür ein Honorar anfällt dürfte klar sein. Dieses amortisiert sich i.d.R. aber sehr schnell.

Viele Grüße

Claude Burgard
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarland.de

Hallo,
ergänzend zu dem vorangegangenen Beitrag, wie alt bist du ?.
Unabhängig davon, egal, was immer auch die PKV vorrechnet oder erklärt, wenn es richtig gemacht wird, dann geht es in der PKV nicht billiger als in der GKV.
„Bezahlbar“ ist ein sehr dehnbarer Begriff.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

Unabhängig davon, egal, was immer auch die PKV vorrechnet oder
erklärt, wenn es richtig gemacht wird, dann geht es in der PKV
nicht billiger als in der GKV.

Bei 21 Jahren PKV-Versicherung muss man doch davon ausgehen,
dass zur Berechnung des GKV-Beitrages im Alter alle Einkünfte bis zum Höchstbetrag herangezogen werden.

Oder kennst Du eine Möglichkeit dies zu umgehen ?

Gruß Norbert

Hallo Merger,
das ist richtig, war aber nicht die Frage, so habe ich es jedenfalls verstanden. Die Frage war, ob es günstiger ist aufgrund einer Beschäftigung jetzt in die GKV zu wechseln um Beiträge zu sparen, und das ist es auf jeden Fall.
Was dann „im Alter“ passiert ist klar, natürlich werden grundsätzlich alle Einnahmen zur Beitragsberechnung angerechnet, wenn
man freiwillig versichert ist, aber ich kenne einen 93jährigen Versicherten, der ist immer noch beschäftigt und pflichtversichert,
was sagst du nun ?
Ich habe doch geschrieben, „wenn man es richtig macht“.
Gruss
Guenter

Hallo Guenter,

hier wäre allerdings noch zu klären, ob die Umfirmierung in eine GmbH mit Angestelltentätigkeit + GKV von den Kosten nicht höher einzustufen wäre, als in der PKV zu bleiben und einen Wechsel in den Standardtarif vorzunehmen.

Gruß Norbert

Hallo Norbert,
das stimmt allerdings, deshalb halte ich mich aus steuerlichen Sachen
und sonstigen finanziellen Fragen auch immer raus, gerade wenn es um Familien-GmbH. geht.
Gruss
Guenter

Nein, solange Dir der Laden gehört, ob als GmbH o.ä., bist Du beherrschender Gesellschafter und damit selbstständig.

Möglich wäre ein Verkauf am besten an einen Familienfremden und dann Weiterbeschäftigung. Das würde zur Pflichtversicherung führen.

Aber nur, wenn noch nicht 55 !

Viel Glück

Barmer

Hallo,
nun, auch das mit der Familien GMBH. geht dem Grunde nach,
kommt auf den Gesellschaftervertrag, Stimmverteilung, usw. an,
wichtig ist, dass der Betreffende auf jeden Fall nicht als GMBH-Geschäftsführer tätig ist.
Gruss
Czauderna