Angestellt in den UK, einziger Wohnsitz in BRD: Unklare Besteuerung seitens Arbeitsgeber in UK und Steuerrecht in BRD, da Sonderlage als non-UK-resident: bislang in UK 25% Besteuerung vom Lohn, NI Abgabe und Rentenbeitrag. Unklarjheit bzgl. BRD/ EU Steuerrecht/Abkommen?
Konkrete Antwort auf folgende Fragen werden benötigt:
muß man als Angestellter in den UK mit alleinigem Wohnsitz in Deutschland in den UK UND in BRD besteuert werden und wie wird das an-/abgerechnet? Wie hoch ist die Doppelbesteuerung?
Was macht es für einen Unterschied, wenn ein Zweitwohnsitz in den UK angemeldet wird, (um zB die Fahrten zur Abreitsstelle zwischen BRD und UK absetzen zu können)? Welche Vor- und evtl. Nachteile ergeben sich?
wie hoch wird eine evtl. Doppelbesteuerung in BRD verrechnet mit den Steuern in den UK?
Hallo,
nach Art. 14 des Doppelbesteuerungsabkommens GB können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person ( hier: BRD ) aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ( hier: GB ) ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat hier GB ) besteuert werden.
Soweit also die Tätigkeit ganzjährig in GB ausgeführt wird, kann GB die Einkünfte besteuern.
Eine Doppelbesteuerung wird in der Weise vermieden, dass die BRD diese Einkünfte bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Einkommensteuer ausgenommen werden. Deutschland behält aber das Recht, die nach den Bestimmungen dieses Abkommens von der deutschen Steuer ausgenommenen Einkünfte und Vermögenswerte bei der Festsetzung seines Steuersatzes zu berücksichtigen (sog Progessionsvorbehalt). Soweit keine weiteren inländische Einkünfte vorliegen, verbleibt es bei der Besteuerung in GB. Eine Doppelbesteuerung findet insoweit nicht statt.