Hintergrund ist der: Ich pendle jeden Tag eine grössere Strecke von meinem deutschen Wohnort in die Schweiz, wobei mein PKW viele Kilometer frisst. Demnächst steht eine Neuanschaffung des PKWs ins Haus und habe dabei gesehen, dass Autohändler für Selbstständige wesentlich bessere Angebote machen können, als für Private.
Kann ich nun meine Einkünfte als Angestellter in der Schweiz irgendwie in Deutschland als Gewerbe o.ä. angeben um diese Angebote zu nutzen? Oder ergeben sich dabei Nachteile?
Vielen Dank für eure Infos im Vorraus
Leider beim falschen Ansprechpartner gelandet !
Sorry !
Wenn Du Deine Einkünfte in der Schweiz beziehst als Einkommen wie ein Angestellter, kannst du diese Einkünfte hier nicht als Gewerbeinkunft angeben
Hallo,
Tut mir Leid, ich habe keine Ahnung…
Mit freundlichen Grüssen
Suzanne
Da Sie in der Schweiz angestellt sind - also Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, können Sie die Einkünfte aus der Schweiz nur dann als Selbstständiger in Deutschland deklarieren, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsvertrages von Angestellt auf Freiberuflich ändern lassen, mit allen Rechten, Pflichten und Konsequenzen (Kündigungsschutz, Verzicht auf Urlaubs-/Weihnachtsgeld).
Dann müssten Sie ein Gewerbe anmelden in Deutschland, sich hierfür eine Steuernummer zuteilen lassen, eine Umsatzsteuer Identnummer beantragen und an Ihren Arbeitgeber Rechnungen über die geleistete Arbeit und ggf. wenn vertraglich vereinbart auch den Ersatz pro gefahrenen KM von Ihrem „Firmensitz in Deutschland“ an den Einsatzort in der Schweiz berechnen.
Falls Sie dies nicht vertraglich festhalten können oder Ihr Auftrag-/Arbeitgeber dies nicht akzeptiert, können Sie ihr Auto nur im Rahmen des steuerlich Anerkannten und Akzeptierten als Ausgaben berücksichtigen.
Tiefere Details zur Selbstständigkeit als Freiberufler, den Rechten, Pflichten und Konsequenzen sowie der steuerlichen Behandlung erhalten Sie von Ihrem Steuerberater. Wir dürfen hier nur allgemeine zugängliche Informationen weitergeben und keine spezifischen Beratungsinhalte nach der Ständeverordnung der Steuerberater.
Die täglich gefahrenen KM müssten Sie allerdings auch als Werbungskosten geltend machen können. Sie sollten unbedingt mit Ihrem Steuerberater sprechen!
Hoffe, dies hat ein wenig zur Klarheit beigetragen.
Lieben Gruss,
RSM
HALLO GEOMORPH1
WENN DU DEUTSCHER BIST, SOLLTEST DU DIESER FRAGE EIGENTLICH IN DEUTSCHLAND STELLEN.
DIE GESETZE IN DEUTSCHLAND KENNE ICH NICHT.
FRAGE DOCH MAL D. STEUERBERATER ZUM BEISPIEL ?
-(( I’M SORRY
LIEBE GRÜSSE AUS HUA HIN,
HHLOTUS
Hallo. Also im einfachsten Fall meldest du ein Gewerbe an - was für eins ist vollkommen egal - und notfalls als Versicherungskaufmann. Dann bist du selbständig und kannst die erwähnten Vorteile nutzen. Melde das Gewerbe nach dem Kauf des Wagens wieder ab. Begründung: keine Einnahmen. Versuch nicht, den Wagen steuerlich geltend zu machen, das ist nur ein scheinbarer Vorteil und auf viele Jahre unsinnig viel Arbeit. Könnte sein, das dann auch der finanzielle Vorteil wieder verschwindet.
Lass in die Fahrzeugpapiere deinen Namen und deine Adresse eintragen. Das geht z. B., wenn du das Gewerbe in deiner Wohnung anmeldest.
Ich denke, so sollte es gehen.
Pass auf, das der Vorteil nicht einfach darin besteht, das der Verkäufer dir für Selbständige den Nettopreis ausgerechnet hat. Denn dann zahlst du trotzdem den Bruttopreis und dein „Vorteil“ wäre, das du beim Finanzamt die Umsatzsteuer erstattet bekommst. Ich würde das jedenfalls annehmen. Und genau das würde ich dir nicht empfehlen, ist einfach zu anstrengend.
Schau einfach mal im Internet, wie die Preise für Privatkäufer und Geschäftsleute differieren, da geht es immer nur um die Umssatzsteuer.
Für dich als Angestellten könnte die Version Dienstwagen über den Arbeitgeber interessanter sein, falls dein Chef da mitmacht. Da weiss ich aber nicht, wie das in der Schweiz läuft.
war ich verständlich genug?
Gruss traumdeuter
Einkommen aus unselbständiger Arbeit lassen sich doch nicht als Selbständigkeit darstellen!
Unabhängig ob man in der Schweiz oder Deutschland wohnst!
Hallo,
eine sehr spezielle Frage. Dafür bräuchtest du ja schon fast einen Rechtsanwalt oder so. Mich wundert schon, dass ein Auto für einen Selbständigen billiger sein soll als für eine Privatperson, das habe ich noch nie gehört. Aber egal. Um auf deine Frage zu kommen: Das kann man ganz bestimmt nicht, wenn man angestellt ist, dies als Gewerbe anmelden! Denke, der Job in der Schweiz lohnt sich trotz der Fahrerei, sonst würdest du ihn ja nicht machen, also einfach schauen, wo es ein gutes Angebot für ein Auto gibt.
Leider kann ich dazu keine Aussage machen.
AK
Hallo,
ich glaube, Du kannst es nur in der Schweiz anmelden.
Gruß Claus
Wer ein Gewerbe betreibt (auch nebenher) muss selbst-
ständig sein und die Absicht haben Gewinn zu erzielen.
So schreibt es das Einkommensteuergesetz vor. Siehe auch www.selberleben-b.allesimklick.de/html/rechtliches.html Gewerbe nach Einkommensteuergesetz.
Hallo geomorph, ich war in den letzten Tagen ein bisschen unterwegs, weil ich mir einen neuen Wagen zulegen will. Und ich muss meine letzte Aussage etwas zurücknehmen. Es gibt verschiedene Händler/ Hersteller, die mit Nachlässen von 15 bis 17% für Selbständige locken. Da sind aber keine Europäer dabei gewesen.