Wie sieht das aus, wenn man Gewerbe anmeldet und, weil nicht ertragreich genug, noch nebenbei arbeitet?
Wie darf man da arbeiten? Alles, solange es der Arbeitgeber erlaubt oder gibt es da spezielle Regeln?
Melle
Wie sieht das aus, wenn man Gewerbe anmeldet und, weil nicht ertragreich genug, noch nebenbei arbeitet?
Wie darf man da arbeiten? Alles, solange es der Arbeitgeber erlaubt oder gibt es da spezielle Regeln?
Melle
Hi,
(ich bin kein Fachmann, daher etwas aus dem Bauch hinaus)
Ich kenne einige Leute, die neben Ihrer Berufsausbildung in abhängiger Beschäftigung noch ein Nebengewerbe ausüben.
Im Prinzip sind mir keine generellen Einschränkungen bekannt.
Soweit ich weiß, muß man den AG bei Aufnahme einer Nebenerwerbsttätigkeit (Abhängig oder selbstständig) um Erlaubnis fragen.
Da Du schon ein Gewerbe hast, solltest Du darüber Deinen potentiellen AG informieren.
Sonst wüßte ich keine Beschänkungen.
Gruß
Winni
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Hi,
keine Rechtsberatung - nur gesunder Menschenverstand:
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Hi!
Es ist so, dass der AG zwar informiert werden sollte, aber das Gewerbe erlauben muss, wenn du dadurch für deinen AG voll leistungfähig bleibst. Da liegt meisst der Haken. Wenn du also selbständig ähnliches machst wie als Angestellter, musst du sicherstellen können, dass du keine Kunden oder Wissen aus dem Unternehmen für dein Gewerbe abziehst. Zusätzlich darfst du nicht tagsüber müde bei der Arbeit sitzen, weil du nachts an deinem Gewerbe gebastelt hast. Sonst bist du bald nur noch Selbständig. Also dem AG die Situation erklären und nett nachfragen. (Z.B. Wenn du als Kaufmännischer Angestellter am Wochenende Leuten die PCs gegen Geld reparieren würdest, da sollte er nichts gegen haben dürfen…)
Ralph