Angestellt,nebenbei Gewerbe -Mutterschaftsurlaub

Hallo,
meine Grage lautet:
Ich bin angestellte als Sachbearbeiterin,möchte nebenher ein Outlet Geschäft eröffnen.
Allerdings ist auch ein Kind geplant.
Aus dem Angestelltenverhältnis steht mir ja Mutterschafturlaub zu,wobei ich auch Krankenversichert bin.
Was ist aber,wenn ich während des Mutterschaftsurlaubs ein Gewerbe betreibe.
Bin ich dann immernoch Versichert und bekomme ich Mutterschaftsgeld,bzw. Elterngeld?
Danke für die Antworten,wenn welche kommen…

Ugusch

Hallo Ugusch

Ein Gewerbe muss ja immer angemeldet werden und im normalfall muss man als Selbstständige auch eine Krankenversicherung abschliessen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das man während einer angestellten Tätigkeit, eine Weitere Krankenversicherung abschliessen muss.
Das Elterngeld bekommst du so oder so, da dir dies ja zusteht.

Levitron
www.kopisoft.de

Hallo Ugusch,

natürlich ist das alles deine Entscheidung, aber wenn du gerne ein Kind haben möchtest, dann mach doch eins nach dem anderen. Es verändert sich so vieles mit Kind und dann noch ein Geschäft neu eröffnen. Sei nicht so naiv. Bekomm dein Kind und dann kannst du immernoch ein Geschäft eröffnen.

Es ist so, alles was du während des Elterngeld verdienst, wird 1 zu 1 vom Elterngeld abgezogen. Und wenn du selbstständig bis, kann es sein, daß dir zwar Elterngeld gewährt wird und auch ausbezahlt, daber später, wenn deine Bilanz steht, du zurückzahlen mußt!!

Das Mutterschaftsgeld bekommst du. Da steht nichts gegen. Auch wenn du nebenher selbstständig bist.

Überleg es dir gut ob du diese extremen Schritte auf einmal tun möchtest.

Gruß Lore

sorry, das ist nicht mein spezialgebiet, da kann ich dir nicht weiter helfen

Gruss

Ingo Ronski

Dazu kann ich leider keine Auskunft erteilen.
Am besten fragst Du bei Deiner Krankenkasse nach.

Hallo Ugusch,

ich bin bei dieser speziellen Frage überfragt und kann nur meine Vermutung preisgeben:
Als Angestellte müssen Sie immer ihren Arbeitgeber um die schriftliche Genehmigung für ein Nebengewerbe bitten. Wenn das Gewerbe nicht die hauptberufliche Arbeit beeinträchtigt bzw. ein Konkurrenzgeschäft gemacht wird, so ist meines Wissens nach keine Berechtigung, diese Bitte abzulehnen. Wie das mit dem Mutterschutz ist, das weiß ich nicht. Ich würde aber auch das ggf einfach mal beim Arbeitgeber nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Amasen

Ich bin angestellte als Sachbearbeiterin,möchte nebenher ein
Outlet Geschäft eröffnen.

Allerdings ist auch ein Kind geplant.

Aus dem Angestelltenverhältnis steht mir ja
Mutterschafturlaub zu,wobei ich auch Krankenversichert bin.

Was ist aber,wenn ich während des Mutterschaftsurlaubs ein
Gewerbe betreibe.

Bin ich dann immernoch Versichert und bekomme ich
Mutterschaftsgeld,bzw. Elterngeld?

Hallo,

zunächst einmal sollte man die Existenz gründen, kurz nach der Gründung eine Schwangerschaft anzustreben, ist allerdings wenig sinnvoll, da dadurch viel Zeit für das Gewerbe verloren geht. Passiert es dennoch, kann man den Mutterschaftsurlaub aus der Angestelltentätigkeit in Anspruch nehmen, ebenso wie die Elternzeit. Bei einem zusätzlichen Verdienst durch ein Gewerbe kann es jedoch sein, dass dieser angerechnet wird. Dabei kommt es auf die Höhe des Verdienstes an. Einige der wichtigsten Fragen zum Elterngeld, den Krankenversicherungsbeiträgen während des Mutterschaftsurlaubs und Co. werden auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wie-ihnen-waeh…. Allerdings sollte der Sachverhalt im Einzelfall immer von einem versierten Steuerberater überprüft werden, der genauere Auskünfte geben kann.

Hallo,

kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
maunzer