Hallo Leute,
wie steht es um die RV-Pflicht eines Angestellten aus, der nebenbei freiberuflich als Dozent tätig ist?
Eigentlich ist ein freiberuflicher Dozent RV-pflichtig. Wie liegen die Dinge, wenn jetzt bereits Beiträge aus dem Angestelltenverhältnis gezahlt werden?
Generell: Werden die Personen versichert, oder die Arbeitsverhältnisse?
Wie sähe es aus, wenn dieser Angestellte neben Dozent noch freiberuflich Tennislehrer ist? Erneute Versicherungspflicht? Oder erledigt von Dozent bzw. Angestellter?
Guten Morgen J.K,
habe die Broschüre durch und bin nur in 2 Punkten schlauer geworden:
Hauptberuflich Selbstständige sind in einem AN Verhältnis nicht KV-verspfl.
Hauptberufliche Kriterien (1 AN, 50% des Einkommens)
Mein Hauptinteresse liegt aber auf der RV-Pflicht: Angenommen Person A ist Angestellt und soz.vers.pfl.(RV, ALV, PV). Eigentlich ist Person A aber hauptberuflich Selbstständiger als Privatdozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen. In diesem Fall gilt nach SGB VI, §2, Satz 1, 1. (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html) Versicherungspflicht (RV). Muss A jetzt 2x in die RV einzahlen? Oder deckt eine von beiden Einzahlungen in die RV die jeweils andere Pflicht ab?
Meine Frage jetzt:
Sind generell Personen (z.B. A) versicherungspflichtig, oder Arbeitsverhältnisse - in diesem Fall Angestelltenverhältnis und Dozententätigkeit?
Wenn diese Frage näher erörtert werden muss, wer ist ein passender Ansprechpartner? Ein Versicherungsmakler? Ein Rechtsanwalt? Der DRV? Eine Krankenkasse?