Angestellt und nebenbei GmbH gründen?

Hallo,

ist es möglich einen Hauptjob + Minijob zu haben und nebenbei eine Gmbh zu gründen? Der Hauptjob soll solange bestehen bleiben, bis die GmbH (hoffentlich) soviel Umsatz bringt wie der akt. Job.
Was ist alles zu beachten???

Oder andere Konstellation: ist es ohne weiteres möglcih neben seinem Hauptjob eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben? gibt es hier gesetzliche Einschränkungen? Auch in Bezug auf einen weitern Minijob?

LG
SArah

Was ist alles zu beachten???

Dass Dein AG dabei mitspielt. Der muß Dir nämlich Deine Nebentätigkeit genehmigen.

Oder andere Konstellation: ist es ohne weiteres möglcih neben
seinem Hauptjob eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben? gibt

Wenn der AG genehmigt ja.

es hier gesetzliche Einschränkungen? Auch in Bezug auf einen
weitern Minijob?

Gesetzliche einschränkungen wäre mir nicht bekannt. Aber Angestelltentätigkeit, selbstständige Nebentätigkeit und Mini-Job ?

Was ist alles zu beachten???

Dass Dein AG dabei mitspielt. Der muß Dir nämlich Deine
Nebentätigkeit genehmigen.

Die Verpflichtung besteht nicht in jedem Fall.

Nur wenn es

  • im Arbeitsvertrag steht
    oder
  • es im Tarifvertrag steht,
    oder
  • sie im öffentlichen Dienst ist bzw. Beamtin ist.

Ob es aber trotztdem (auch ohne Verpflichtung) klüger wäre, mit dem AG zu sprechen,
kommt auf die jeweilige Situation an.

Gruß JoKu

Servus,

Was ist alles zu beachten?

bei der Zeitplanung sollte drauf geachtet werden, dass angemessene Zeiträume für Schlafen, Essen und dergleichen vorgesehen sind.

Bei der Verfolgung des laufenden Ergebnisses der GmbH sollte auf den Unterschied zwischen Umsatz und Ertrag geachtet werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo Joku,

Die Verpflichtung besteht nicht in jedem Fall.

Da bin ich nicht so sicher. Es gibt wohl irgendwelche Vorschriften (Tarifvertrag greift nicht, wir waren alle AT-Angestellte), die besagen, dass ein (vollzeitbeschäftigter) Arbeitnehmer seine gesamte Arbeitskraft seinem Arbeitgebern zur Verfügung stellen muß (oder sollte) und auch in seiner Freizeit nicht automatisch einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen darf, sondern Wochenenden und Urlaubszeiten zur Erholung nutzen muß.

Ich bin mir da ziemlich sicher, weil ich in der Firma, in der ich zuerst gearbeitet habe, mehrere Hochschulabsolventen aus ihrer Uni-Zeit Gutachter- und Beratungsjobs hatten, die sie neben ihrem Hauptjob ausübten. Als dann ein Kollege Urlaub einreichte, weil er vier Wochen für ein Beratungsprojekt brauchte, gabs einen Riesenknall in der Firma und anschließend haben wir alle unsere Nebenjobs massiv runtergefahren.

Ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber ich kann mir nicht vorstellen, das sich grundsätzlich etwas geändert haben sollte.

Gruß

Nordlicht

Jetzt sollten wir die Diskussion mal so langsam ins Arbeitsrecht-Forum verlagern. *g*

Gruß JoKu

Hi Nordlicht,

Dass Dein AG dabei mitspielt. Der muß Dir nämlich Deine
Nebentätigkeit genehmigen.

Der AG ist prinzipiell erstmal nicht berechtigt, dir vorzuschreiben, wie du deine Freizeit verbringst. Insofern stimmt Genehmigung nicht ganz. Er kann es unter bestimmten Bedingungen verbieten (Konkurrenz, Imageschaden, überhöhte Arbeitsbelastung,…).

http://www.geschaeftsidee.de/unternehmensgruendung/t…

Daß es IMHO klüger ist, seinem AG gegenüber mit offenen Karten zu spielen, ist eine ganz andere Sache.

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)