Person „P“ ist bei Firma „F“ angestellt.
Für einen Auftrag den die Person „P“ für die Firma „A“ erledigt, wird auch Technik von „P“ eingesetzt.
Person „P“ ist auch selbstständig tätig. Kann er der Firma „A“ trotz Festanstellung eine Rechnung für das Equipment stellen?
erledigt, wird auch Technik von „P“ eingesetzt.
Person „P“ ist auch selbstständig tätig. Kann er der Firma „A“
trotz Festanstellung eine Rechnung für das Equipment stellen?
Wenn er seine Arbeitszeit in Rechung stellen darf, darf er doch auch sein Equipment berechnen. Ich verstehe das Problem nicht.
Er darf seine Arbeitszeit nicht in Rechnung stellen, weil die Person bei der Firma angestellt ist.
Und gleichzeitig angestellt und für die selbe Leistung auch Rechnungen zu stellen ist nicht erlaubt.
Aber wie sieht es mit anderen Leistungen - wie Vermietung aus?
Mit freundlichen Grüßen
Und gleichzeitig angestellt und für die selbe Leistung auch Rechnungen zu stellen ist nicht erlaubt.
Das habe ich der Ausgangsschilderung nicht entnehmen können.
Aber wie sieht es mit anderen Leistungen - wie Vermietung aus?
Das hängt jetzt zum einen von dem Auftrag/Vertrag ab, der geschlossen wurde und ggf. von dem Arbeitsvertrag, falls darüber irgendetwas vereinbart wurde.
O.k., ich breche es mal weiter runter.
Wenn zum Beispiel ein Kameramann „frei“ (für andere Firmen) und gleichzeitig tageweise bei einer Firma „F“ auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Bei einem dieser Jobs für Firma „F“ benutzt er aber eigene Ausrüstung, die er sonst „frei“ vermietet.
Irgendwie muss Firma „F“ ihm jetzt den Mietpreis zahlen.
Ich hätte gedacht das geht über eine Rechnung…(?)
Mit freundlichen Grüßen