hallo,
angenommen, eine person war im vergangenen jahr 2 Monate angestellt (november + dezember). davor war diese person student und hat nebenbei etwas geld aus honorarverträgen verdient. wie würde eine solche steuererklärung aussehen?
wären zwei gesonderte erklärungen abzugeben? also eine mit eür für die honorarverträge und eine „normale“?
vielleicht hat ja einer von euch eine idee. wäre schön!
viele grüße
krischi
Servus,
wenn ich das Beispiel mal erweitere:
Eine Person hat Einkünfte aus
Vermietung von drei verschiedenen Objekten
einem landwirtschaftlichen Betrieb
einem Gewerbebetrieb
einer freiberuflichen Tätigkeit
Zinsen aus Wertpapieren
nichtselbständiger Tätigkeit
einer Unfallrente.
Die Anzahl der abzugebenden ESt-Erklärungen ist:
1
Schöne Grüße
MM
danke für die antwort!
die frage wäre, wie sich die angaben verteilen. kämen in den normalen mantelbogen + anlage dann die angaben, die mit dem angestelltenverhältnis bzw. zeiten der arbeitslosigkeit verbunden wären und in die formlose eür dann all das, was mit den honorarverträgen zusammenhinge? als bsp. die person müsste während der zeit der honorarverträge die krankenversicherungsbeiträge voll selbst tragen. würden die dann in der eür oder in der „normalen“ steuererklärung geltend gemacht werden?
viele grüße
krischi
Servus,
Krankenversicherungsbeiträge sind Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben. Die gehören in den Mantelbogen, Seite 3 oben.
Schöne Grüße
MM