Was Du an Steuern zu zahlen hast, das hängt weitgehend von Deinen persönlichen Verhältnissen, Deinen Kosten und Deinen Gesamteinkünften incl. der Provisionen ab, aber wenn Du auf der sicheren Seite Sein willst, schau einfach, was Dein Arbeitgeber früher, als Du noch Angestellter warst, monatlich an Steuern für Dich am das Finanzamt abgeführt hat und rechne ca. 50 % davon drauf. Hast Du also früher beispielsweise Euro 300 an Steuern gezahlt, dann lege jetzt monatlich Euro 450,00 an die Seite. Du weißt sicher, dass Du - auch wenn Du heute einen Vertrag als selbständiger Handelsvertreter hast, Du aber dieselbe Arbeit leistest wie zuvor, Du mit Sicherheit in Falle eines Konfliktes mit der Bausparkasse, noch immer Deine Rechte als Arbeitnehmer geltend machen könntest, samt Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsbezahlung sowie die Übernahme der kompletten Sozialversicherungsbeträge. Wenn Du noch immer den selben Aufgabenbereich hast, den auch Festangestellte bei Deinem Auftraggeber ausüben und Du auch nicht für mehrere Bausparkassen arbeiten darfst, dann bist Du „Scheinselbständiger“ und durch das Gesetz geschützt.