Guten Tag,
meine Frage bezieht sich darauf, wie die Steuern berechnet werden,
wenn man die ersten zwei Drittel des Jahres angestellt war
(Studentenjob, Praktikum) und dann Selbstständig tätig ist
(Werkvertrag). So wie ich es mir denke, müßte dann die selbstständige
Tätigkeit verteuert werden. Da ja der Freibetrag bei 8000€ liegt,
frage ich mich jetzt, ob in die 8000€ auch das Einkommen aus den
ersten 8 Monaten zählt oder erst ab dem Beginn der Selbstständigkeit.
Und zählt der Freibertrag für das Kalenderjahr oder ab dem Moment wo
die Steuernummer angemeldet wird?
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten.
L xxx