Wegen Scheinselbständigkeit musste ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber fest angestellt werden.
Der AN hätte jedoch die Möglichkeit zusätzlich zu seiner Hauptarbeit nebenbei die einen oder anderen kleineren Tätigkeiten bei anderen Unternehmen auf Honorarbasis bzw. Rechnung auszuüben, deren Ertäge er dann bei der Einkommenssteuererklärung angibt und versteuert.
Unabhängig von der Lohnsteuerkarte seines Hauptarbeitgebers.
Ist es möglich als Angestellter - in einem gewissen Rahmen -
nebenberuflichen Beschäftigungen nachzugehen?
Gibt es eine bestimmt Obergrenze was man verdienen darf?
Und mit Scheinselbständidkeit hätte das alles ja gar nichts zu
tun, bzw. die Scheinselbständigkeit hat keinen Einfluss
darauf?
Hallo,
die Scheinselbständigkeit betrifft i.e.L.
Sozialversicherungsrecht, natürlich auch Arbeitsrecht und
Lohnsteuerrecht. Jetzt wo der sozialversicherungsrechtliche Status
geklärt ist und beide Seiten ein Arbeitsverhältnis annehmen, spielt
diese Frage keine Rolle mehr.
Und ja, es gibt eine Grenze: der Tag hat nur 24 Stunden.
Da es um eine selbständige Nebentätigkeit geht, gelten weder die
Mini-Job-Vorschriften noch das Arbeitszeitgesetz. Aus der
Fürsorgepflicht gegenüber dem Hauptarbeitgeber darf dieses
Arbeitsverhältnis nicht belastet werden. Alles was bis 15 h pro Woche
bleibt, ist im allgemeinen kein Problem.
Welche Scheinselbständigkeit? Vom Hauptjob? Vom Nebenjob?
Bissel genauer bitte.
Ich meine die Scheinselbständigkeit, die ermittelt wurde, auf Grund derer der AN bei seinem Hauptunternehmen angestellt wurde.
Und: Gilt der Status der Festanstellung auch ohne Vertrag, nur auf Grund des Status?
Da es um eine selbständige Nebentätigkeit geht, gelten weder
die
Mini-Job-Vorschriften noch das Arbeitszeitgesetz. Aus der
Fürsorgepflicht gegenüber dem Hauptarbeitgeber darf dieses
Arbeitsverhältnis nicht belastet werden. Alles was bis 15 h
pro Woche
bleibt, ist im allgemeinen kein Problem.
Grüße
Ek
Somit darf der AN auch durchaus eine Rechnung stellen für seine erbrachte Arbeit bei den Nebentätigkeiten?
Ja, Holger, darf er.
Nur nicht seinem Arbeitgeber.
Gruß
WB
Um die Situation noch etwas zu verkomplizieren: Falls der AN seinem Haupt-AG, bei dem er fest angestellt ist, Rechnungen schreibt, weil es dort so üblich ist?
Um die Situation noch etwas zu verkomplizieren: Falls der AN
seinem Haupt-AG, bei dem er fest angestellt ist, Rechnungen
schreibt, weil es dort so üblich ist?
Um die Situation noch etwas zu verkomplizieren: Falls der AN
seinem Haupt-AG, bei dem er fest angestellt ist, Rechnungen
schreibt, weil es dort so üblich ist?
Wie soll das gehen?
Vielleicht solte der AN einfach kündigen und dem AG wieder selbstständig zur Seite stehen, offenbar abertet der viel mit freien und war sicher schon angepisst, dass er den AN nehmen muss, dan macht man ein erneutes Feststellungsverfahren ( da Änderungen in der Situation ) und bei weiteren Autraggebern (und auch schön nachweisen, dass man wetere sucht,zB. mit einer Homepage als Werbefläche)
könnte es durchaus sein, dass es dannbei EINER Selbststädigen beschäftigung bleibt.
Aber um nochmals auf die Ausgangssituation zurückzukommen:
Auch ohne eine Kündigung und ein neues Feststellungsverfahren, wäre es - falls alle Parteien einverstanden sind - möglich neue Nebenjobs anzunehmen und diese auf Rechnung auszuführen?
Beim Haupt-AG wird viel mit Freien gearbeitet. Hat ein „fester Freier“ in dieser Situation Nachteile? Bzw. darf er Nebentätigkeiten annehmen in dieser Situation, wenn er sie rechtens versteuert.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber um nochmals auf die Ausgangssituation zurückzukommen:
Auch ohne eine Kündigung und ein neues Feststellungsverfahren,
wäre es - falls alle Parteien einverstanden sind - möglich
neue Nebenjobs anzunehmen und diese auf Rechnung auszuführen?
Beim Haupt-AG wird viel mit Freien gearbeitet. Hat ein „fester
Freier“ in dieser Situation Nachteile? Bzw. darf er
Nebentätigkeiten annehmen in dieser Situation, wenn er sie
rechtens versteuert.
Die bereits bestehenden Anfragen von anderen Auftrqaggebern wie auch weitere noch nicht zustandegekommene auftrgäge hätten dann deselben Status, der alte AG muss sich seinen Freien dann eben mit anderen teilen (das führt auch dazu, dass sich ggf dein
welcher so zu interpretieren sein könnte, das ein AN guten
Gewissens auf einen Vertrag verzichten kann, das ist mit die
Auszeichnung wert.
Dieses Brett hier heißt Arbeits recht.
Da geht es nicht um Interpretationen, sondern um rechtliche Fakten.
Und es ist nun mal Fakt, dass ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich geschlossen sein muss, damit er wirksam ist.
Ich habe mit keinem Wort gelesen, dass Xolophos gesagt hat: Einen Arbeitsvertrag brauchst Du nicht, verzichte ruhig darauf!