Angestellte Mitarbeiter herausbekommen

Hallo,

ich würde gern wissen, ob ein Anwalt bzw. ein Gericht irgendwo Auskünfte einholen kann, wie viele/welche Mitarbeiter eine Firma hat.

Es geht in diesem fiktiven Fall darum, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (Anzahl der Angestellten). Die Firma versucht, Mitarbeiter „unter den Tisch“ fallen zu lassen. Da die als Zeugen genannten „freiberuflichen“ Mitarbeiter bzw. „Studenten“ sehr vom AG abhängig sind, werden sie nicht gegen diesen aussagen, und auch der Steuerberater, der die Gehaltsabrechnungen ausstellt, ist gut mit dem AG befreundet und wird das aussagen, was dieser von ihm erwartet.

Gibt es also daher die Möglichkeit, woanders Auskünfte zu bekommen, ob jemand bei einer Firma sozialversicherungspflichtig angestellt ist (dort, wo z. B. die Sozialabgaben zu entrichten sind). Man bekommt doch z. B. eine „Meldung zur Sozialversicherung“. Kann ein Anwalt oder Richter dort irgendwo Auskünfte einholen wenn der Name des Angestellten angegeben wird? Da die Angestellten monatliche Gehaltsabrechnungen bekommen, müssen sie ja auch bei den entsprechenden Stellen gemeldet/angemeldet sein.

Ich hoffe, jemand kann mir hierzu etwas schreiben.

Grüße

Yvonne

Hallo.

ich würde gern wissen, ob ein Anwalt bzw. ein Gericht irgendwo
Auskünfte einholen kann, wie viele/welche Mitarbeiter eine
Firma hat.

Gericht mit Sicherheit (dient ja der Wahrheitsfindung). Anwalt wohl auch, wird ebendieser aber am besten wissen.

und auch der Steuerberater, der die Gehaltsabrechnungen ausstellt,
ist gut mit dem AG befreundet und wird das aussagen, was
dieser von ihm erwartet.

Der muss aber schon regelmäßig mit ihm ins Bett steigen und sehr gut besorgt kriegen, wenn er das riskiert. Wenn der StB für zehn Leute die Gehaltsabrechnung macht, liegt das auch dem Finanzamt vor. Und der müsste ja geradezu Tinte eimerweise gesoffen haben, wenn er auf dieser Grundlage eine Falschaussage macht. Nix ist nämlich einfacher für eine Behörde, als im Wege der Amtshilfe eine andere Behörde um Auskunft zu bitten.

Davon ab riskiert auch der AG, wenn er tatsächlich mehr Leute SV-pflichtig beschäftigt, als er angibt, gar heftigliche Haue. Wenn die Konstruktion mit „Freiberuflern“ etc.pp. nicht wasserdicht ist, riskiert er u.U. noch weitere Verfahren, mindestens einen Besuch der Steurfahndung bzw. der SV-Träger. Wenn er also vor Gericht löge, wäre er geradezu jagdscheinpflichtig verblödet.

eine „Meldung zur Sozialversicherung“. Kann ein Anwalt oder
Richter dort irgendwo Auskünfte einholen wenn der Name des
Angestellten angegeben wird?

Natürlich, siehe vor. Das dürfte sogar, da die SV-Träger m.W. Körperschaften des ÖR sind, recht einfach sein …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

vielen Dank schonmal für die Antworten!

Allerdings ist der AG meiner Meinung nach wirklich „jagdscheinpflichtig verblödet“ bzw. es gewohnt, als Millionär immer Recht zu bekommen oder es sich zu kaufen … Und er würde lieber „Gott und die Welt“ für die „richtige“ Aussage bezahlen, als einem AN eine kleine Abfindung zu zahlen …

Falls der fiktive Anwalt nicht weiß, an wen man sich wenden muss: Wie heißt denn genau die Stelle/Behörde, an die man sich für Auskünfte wenden müsste (Sozialversicherungs…?, Finanzbehörde)?

Grüße

Yvonne
Fullquote gelöscht [MOD]Guido

[MOD] FAQ:1129
Hi!

Allerdings ist der AG meiner Meinung nach wirklich
„jagdscheinpflichtig verblödet“ bzw. es gewohnt, als Millionär
immer Recht zu bekommen oder es sich zu kaufen … Und er
würde lieber „Gott und die Welt“ für die „richtige“ Aussage
bezahlen, als einem AN eine kleine Abfindung zu zahlen …

Das ist mir zu konkret, weshalb ich hier jetzt dicht mache und überlege, ob ich noch lösche.

Falls der fiktive Anwalt nicht weiß, an wen man sich wenden
muss:

…sollte man den Anwalt gaaaaaanz schnell wechseln!

LG
Guido [MOD]

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