Guten Tag,
Ein Vater arbeitet bei einer versicherrung und hat eine eigene agentur nun möchte er seinen sohn gerne einstellen. Das problem ist das er von seiner gesellschaft keine unterstützung bekommt da es ein familien mitglied ist. Nun zur frage:
Giebt es möglichkeiten den Sohn für 6 Monate oder ein Jahr komplett oder zu 80% über das arbeitsamt zu finanzieren?
Danke im vorraus
Guten Tag.
Es gibt grundsätzlich eine Fördermöglichkeit im Ragmen Eingliederungszuschuss, dafür muß Ihr Sohn aber arbeitslos sein und Vermittlungshemmnisse besitzen. Die Höhe und Dauer wird immer individuell festgelegt, dazu kann man keine Aussage treffen - aber 80% werden es sicherlich ehe rnicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Von 50% waren bisher die rede aber ich habe auch schon von höeren förder-möglichkeiten gehört bzw gelesen…ich weis halt nicht mehr wo und wie sich diese möglichkeiten nannten.
PS: Ich bin der Sohn 
Von 50% waren bisher die rede aber ich habe auch schon von
höeren förder-möglichkeiten gehört bzw gelesen…ich weis halt
nicht mehr wo und wie sich diese möglichkeiten nannten.
PS: Ich bin der Sohn 
Hallo.
Also, bei Personen unter 25 Jahren:
Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Die Förderhöhe darf 25 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht unterschreiten und 50 Prozent nicht überschreiten. Die Förderdauer beträgt längstens zwölf Monate.
für Ältere über 50Jahre:
Die Förderhöhe darf 30 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht unterschreiten und 50 Prozent nicht überschreiten. Die Förderdauer beträgt mindestens zwölf Monate. Sie darf 36 Monate nicht überschreiten. Nach Ablauf von zwölf Monaten ist der Eingliederungszuschuss um mindestens 10 Prozentpunkte jährlich zu vermindern. Für schwerbehinderte, sonstige behinderte und besonders betroffene schwerbehinderte Menschen darf die Förderhöhe bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen. Die Förderdauer darf für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bis zu 60 Monate und ab Vollendung des 55. Lebensjahres bis zu 96 Monate betragen.
Und das ist für die anderen Persongruppen ab 25 bis 50 Jahre alt:
Der Eingliederungszuschuss darf 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden.
Gut Danke, dan scheind das die einzige möglichkeit zu sein. Danke…werde dan gleich mal versuchen meine neuen kentnisse zu verwenden. =)