angenommen ein Arbeitnehmer hat einen Vollzeitjob ( 38,5 h/Woche ) und übt dazu noch einen 400 Euro Job als Hausmeister in freier Zeiteinteilung aus. ( 400 Euro Job wird bis auf ca. 100 Euro im Jahr voll ausgeschöpft ) .
Jetzt wird ihm ein Angebot gemacht, das er eine kurzfristige Beschäftigung zusätzlich annehmen könnte bei einem 3. Arbeitgeber.
Kann er das steuertechnisch überhaupt oder muss er da den 400 Euro Job und die Kurzfristige Beschäftigung voll versteuern, so das er keinen geldwerten Vorteil mehr hat.
Die dritte Beschäftigung ist über eine 2. (oder 3.)Steuerkarte mit Klasse 6 voll steuer- und auch sozialversicherungspflichtig. Der Minijob bleibt, wie er ist. Massgebend für das Endergebnis ist natürlich nicht die Klasse 6, sondern was am Ende des Jahres herauskommt.
eine kurzfristige Beschäftigung kann zusätzlich zu den beiden vorhandenen angetreten werden und unter Umständen pauschal durch den Arbeitgeber mit 25% Lohnsteuer versteuert werden und beitragsfrei zur Sozialversicherung bleiben.
Eine Beschäftigung, die 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr nicht überschreitet und nicht regelmäßig beruflich ausgeübt wird, ist beitragsfrei zur Sozialversicherung. Wenn sie 18 Arbeitstage nicht überschreitet, kann sie pauschal versteuert werden. Einzelheiten in § 40a Abs 1 EStG: