Angestellter, Freiberufler, Gewerbetreibender

Hallo,
Herr Designer hat folgendes vor: Er arbeitet als Angestellter bei einer Firma. Er hat vor diesem Angestelltenverhältnis im Studium freiberuflich gearbeitet. Nun hat er das ganze letzt jahr einen Prototypen einer Standleuchte entwickelt den er demnächst verkaufen will. Er hat noch kein Gewerbe angemeldet, möchte aber die Entwicklungskosten für das Letzte Jahr geltend machen. Bei der Gewinn/Verlustrechnung würde also für 2005 beim Gewinn 0 und beim Verlust 2000€ stehen. Bekommt er für den Verlust etwas von seiner Einkommenssteuer aus seinem Angestelltenverhältnis zurück? Was kann er geltend machen? Die Mehrwertsteuer oder den ganzen Betrag?
2006 würde Herr Designer gerne die Leuchte über ein Gewerbe produzieren und verkaufen. Kann er nun alle Status (Angestellter, Freiberufler, Gewerbetreibender) gleichzeitig nebeneinander laufen lassen? Er würde die Lampe über das Gewerbe verkaufen und nebenbei als freier Designer Aufträge bearbeiten, die nichts mit seinem Gewerbe zu tun haben.
MfG

Hallo tgl,

Bekommt er für
den Verlust etwas von seiner Einkommensteuer aus seinem
Angestelltenverhältnis zurück?

Wenn die Aufwendungen eindeutig der freiberuflichen Tätigkeit oder auch dem Gewerbebetrieb zuzurechnen sind, wird der Verlust (= negative Einkünfte) bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte berücksichtigt und wird sich in der Regel steuermindernd auswirken. Voraussetzung ist, daß ohne den Verlust ESt anfallen würde.

Was kann er geltend machen? Die
Mehrwertsteuer oder den ganzen Betrag?

Alle Betriebsausgaben. USt ist eine ganz andere Schiene. Die wirkt sich aus, wenn der Kleinunternehmer für Regelbesteuerung optiert, was er z.B. durch Erstellung und Abgabe einer USt-Erklärung tun kann.

2006 würde Herr Designer gerne die Leuchte über ein Gewerbe
produzieren und verkaufen. Kann er nun alle Status
(Angestellter, Freiberufler, Gewerbetreibender) gleichzeitig
nebeneinander laufen lassen?

Ja. Das sind drei von sieben Einkunftsarten. Wenn er mag, kann er auch noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und Sonstige Einkünfte haben.

Bei einer weitgehenden organisatorischen und technischen Vermischung der freiberuflichen Tätigkeit mit dem Gewerbebetrieb würde die freiberufliche Tätigkeit allerdings Bestandteil des Gewerbebetriebes. Macht normalerweise keinen bedeutenden Unterschied, abgesehen von der u.U. dann einsetzenden Verpflichtung, Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. GewSt führt bloß bei hohen Hebesätzen zu einer „Netto-Zahllast“ nach Anrechnung auf die ESt.

Schöne Grüße

MM