… Außen- oder Innenhaftung?
Ist man, wenn man angestellter Geschäftsführer einer gGmbH ist, nur nach innen oder auch nach außen haftbar? Ich spreche nicht von schwerwiegenden Fällen sondern Dingen wie Insolvenzverschleppung. Besondere Bedingungen in diesem Fall: es handelt sich lediglich um eine Zusatzvereinbarung zum Bereichsleitervertrag und die Position des Geschäftsführers bezieht sich wieder nur auf diesen Bereich, nicht auf die Gesamtfirma. Bestimmte Dinge (z.B. Immobilien) müssen mit dem Geschäftsführer, der Befugnisse über die gesamte Firma hat, abgesprochen werden.
Kann mir da jemand etwas zu sagen?