Angestellter Geschäftsführer einer gGmbH -

… Außen- oder Innenhaftung?

Ist man, wenn man angestellter Geschäftsführer einer gGmbH ist, nur nach innen oder auch nach außen haftbar? Ich spreche nicht von schwerwiegenden Fällen sondern Dingen wie Insolvenzverschleppung. Besondere Bedingungen in diesem Fall: es handelt sich lediglich um eine Zusatzvereinbarung zum Bereichsleitervertrag und die Position des Geschäftsführers bezieht sich wieder nur auf diesen Bereich, nicht auf die Gesamtfirma. Bestimmte Dinge (z.B. Immobilien) müssen mit dem Geschäftsführer, der Befugnisse über die gesamte Firma hat, abgesprochen werden.
Kann mir da jemand etwas zu sagen?

Auch ein nettes Hallo,

… Außen- oder Innenhaftung?

Ist man, wenn man angestellter Geschäftsführer einer gGmbH
ist, nur nach innen oder auch nach außen haftbar?

Der GF vertritt das Unternehmen im Außenverhältnis und ist bei Vergehen/Verstößen zivil- und strafrechtlich haftbar.

Ich spreche :nicht von

schwerwiegenden Fällen sondern Dingen wie :Insolvenzverschleppung.

Wie, Involvenzverschleppung ist kein schwerwiegender Fall? Was denn dann, eine Bagatelle?

Besondere Bedingungen in diesem Fall:

es handelt sich lediglich um eine Zusatzvereinbarung zum
Bereichsleitervertrag und die Position des Geschäftsführers
bezieht sich wieder nur auf diesen Bereich, nicht auf die
Gesamtfirma. Bestimmte Dinge (z.B. Immobilien) müssen mit dem
Geschäftsführer, der Befugnisse über die gesamte Firma hat,
abgesprochen werden.
Kann mir da jemand etwas zu sagen?

Es muß für den „Außenstehenden“ erkennbar sein, dass dieser GF nur für einen Teilbereich / Abteilung die Geschäftsführung hat, wenn dies für den Außenstehenden nicht erkennbar ist, wobei der Außenstehende dies nicht „erforschen“ muß, dann haftet der GF.

I.d.R. wird dies so dargestellt: Max Muster, GF Rechtsabteilung.
Henry Frank, GF Wareneinkauf, etc.

Schönen Tag noch.