Angestellter - Geschäftsführer GmbH

Hallo,

Ich habe ein Paar Fragen.
Bin zur Zeit als Angestellter in einem Unternehmen tätig und möchte nebenbei eine GmbH gründen.

  1. Kann ich parallel als Angestellter in einem Unternehmen und in einem anderem (GmbH) Gesellschafter und Geschäftsführer sein?

  2. Wie wirkt sich das auf Renten-, Krankenversicherung aus? Kann ich weiterhin als Angestellter versichert bleiben?

  3. Wie wirkt sich das auf meine private Steuererklärung aus? Soll ich mir lieber ein Gehalt zahlen oder am Jahresende eine Gewinnausschüttung erlauben?

MfG Alex

Interessant wäre auch noch:

  • Wie viel darf ich nebenberuflich Arbeiten?
  • Wie hoch dürfen die Einkünfte aus meiner Nebentätigkeit sein?

Gruss Alex

Hallo Alex,

die wichtigste Frage dürfte sein: ist Dein Vorhaben mit Deinem
Arbeitgeber abgesprochen? Ansonsten lieferst Du einen Kündigungsgrund.

Grüße
J.

Hallo

Ja ist es. Er weiß bescheid.

Hallo Alex,

Ich verstehe zwar nicht so genau was du eigentlich tun möchtest aber ich versuch mich mal.

Bin zur Zeit als Angestellter in einem Unternehmen tätig und
möchte nebenbei eine GmbH gründen.

Nebenbei eine GmbH ist schon ein bischen größeres Kaliber. Warum muß es eine GmbH sein? Wenn der Laden läuft kann man immer noch eine GmbH daraus machen.
Soll die GmbH immer so als Zubrot laufen oder beabsichtigst du irgendwann sie als Haupteinnahmequelle zu betreiben.

  1. Kann ich parallel als Angestellter in einem Unternehmen und
    in einem anderem (GmbH) Gesellschafter und Geschäftsführer
    sein?

Ja, wenn dein Arbeitgeber mitspielt. Gesellschafter kannst du sowieso immer sein. Das ist ja nix anderes wie ein Aktionär, heißt nur anders.

  1. Wie wirkt sich das auf Renten-, Krankenversicherung aus?
    Kann ich weiterhin als Angestellter versichert bleiben?

Ich denke ja. Man kann auch als Sebstständiger die Renten- und Krankenversicherung weiter laufen lassen, es entfällt nur die Pflicht nicht die Möglichkeit.
Es kann außerdem durchaus sein, das die Sozialversicherungsträger einen Geschäftsführer einer „nebenher“ GmbH gar nicht als selbstständig einstufen.

  1. Wie wirkt sich das auf meine private Steuererklärung aus?
    Soll ich mir lieber ein Gehalt zahlen oder am Jahresende eine
    Gewinnausschüttung erlauben?

Gehälter sind Kosten der GmbH, also vor Steuer.
Gewinnausschüttungen sind Gewinne der GmbH, also nach Steuer (Körperschafts- und Gewerbesteuer ca.40% zusammen ).

Man muß ganz strikt Geschäftsführer, Gesellschafter und GmbH trennen.
Ein Geschäftsführer ist lediglich ein Angestellter der GmbH. Ob er den Status „selbstständig“ hat hängt im wesentlichen vom Geschäftsführervertrag ab. Einnahmen aus dieser Tätigkeit sind ganz normal Einkommenssteuerpflicht.
Ein Gesellschafter ist der Kapitalgeber (ähnlich Aktionär), seine Einnahmen sind daher Einkünfte aus Kapitalbesitz und im Halbwerteverfahren zu versteuern.
Die GmbH ist die Firma (auch wenn mich jetzt alle hauen), stell sie dir als eigene Person vor. Obwohl sie geführt wird vom GF und Kapital bekommt vom GS hat sie auch einen Anspruch auf Gewinne.

Gruß
Stefan

Hallo Alex,

nun will ich auch noch meinen Senf dazugeben.

  1. ob Du „nebenbei“ eine eigene GmbH betreiben willst ist vom Gesetz nicht verboten.
  2. Kranken- und Pflegeversicherung: hier muß geklärt werden, ob Du hauptberuflich selbstständig tätig bist! Das macht Deine Krankenversicherung. Wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten in Deiner GmbH anstellst, bist Du das zu 100%, und wer sonst sollte Deine Firma betreuen wenn Du bei Deinem jetzigem Job tätig bist?
    Wenn Du also Hauptberuflich selbstständig wärest, bist Du nicht mehr Kranken und Pflegeversicherungspflichtig und mußt!! Dich entweder freiwillig oder privat versichern. In Deiner Beschäftigung wird Dir nichts mehr dafür abgezogen.
  3. Renten- und Arbeitslosenversicherung: Hier bist Du in jedem Fall weiter in Deinem Job pflichtig, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

So eine Beurteilung ist nicht so leicht aus dem Stehgreif zu machen da mehrere Faktoren zu Buche schlagen. Damit Deine Kalkulation auch richtig ist, wegen der evt. zusatzkosten in einer Krankenversicherung, frage doch einfach bei Deiner Krankenkasse im vorraus nach.

Manfred