Angestellter im öffentlichen Dienst?

Kann mir jemand weiterhelfen?

Ist man als angestellter Sozialpädagoge eines Vereins (z.B. freier Träger der Jugendhilfe) Angestellter des öffentlichen Dienstes?

Das Gehalt bekommt der Verein zu 100% vom kommunalen Jugendamt. Dabei ist über das Jugendamt die Höhe des Gehaltes klar über den TVöD geregelt. Der Arbeitsvertrag besteht aber zwischen dem Verein und dem Soz-Päd.

???

Für aufschlussreiche Antworten bin ich sehr dankbar :smile:

Arbeitsrechtlicher Hintergrund?
Deine Frage ist kurz mit „VERMUTLICH“ zu beantworten, aber was ist der arbeitsrechtliche Hintergrund Deiner Frage?

Gruß
Guido

Hallo

vielen Dank für die kurze Antwort. Ich war mir unsicher, in welche Kategorie die Frage passt.

Hintergrund ist, dass man u.a. beim Abschluss von Versicherungen nach einem eventuellen Angestelltenverhältinis im öffentlichen Dienst gefragt wird.

Viele Grüße
Markus

Hi!

Dann solltest Du im Brett „Versicherungen“ fragen, da gibt es auch Experten zum Thema.

Gruß
Guido

Hallo…

Auch auf die Gefahr hin, dass man meine Antwort hier wieder löscht,
zählen Sie als Angestellter einer gemeinnützigen Einrichtung (Anerkannte Einrichtungen sind - $ 52 Abgabenordnung - die im Hauptzweck der öffentlichen Gesundheitspflege, Fürsorge, Jugendpflege, Altenpflege, Erziehung usw.)zum öffentlichen Dienst.

Was zum öffentlichen Dienst zählt wurde vor Jahren von der Deutschen Versicherungswirtschaft in einem Positiv-Negativ Katalog zusammen gestellt.

Diese Aussage stellt keine Rechtsberatung dar.

Wenn dies eine Rechtberatung wäre dürft kein Versicherungsagent jemals eine Kfz-Versicherung zum öffentlichen Dienst-Tarif abschließen.

Wenn der Mod. trotzdem dieser Auffassung sein sollte, bitte ich um entsprechende Begründung und Information per Email.

Viele Grüße!

FAQ:1129
Hi!

Auch auf die Gefahr hin, dass man meine Antwort hier wieder
löscht,
zählen Sie als Angestellter einer gemeinnützigen Einrichtung
(Anerkannte Einrichtungen sind - $ 52 Abgabenordnung - die im
Hauptzweck der öffentlichen Gesundheitspflege, Fürsorge,
Jugendpflege, Altenpflege, Erziehung usw.)zum öffentlichen
Dienst.

Wenn der Mod. trotzdem dieser Auffassung sein sollte, bitte
ich um entsprechende Begründung und Information per Email.

Warum liest Du nicht einfach mal das, was Du als verstanden bestätigst?

Es geht hier nicht um das, was Du als Rechtsberatung akzeptierst, es geht um das, was der Betreiber dieses Forums als Regel festlegt.

Man man man

Wenn dies Sinn und Zweck dieses Forums ist,
sollte man alle Unterabteilungen die in irgendeiner Weise mit Versicherungsrecht zu tun haben, entfernen.

Denn jeder Versicherungsvermittler darf in seinem täglichen Arbeitsfeld solche Antworten geben und dies stellt auch keine Rechtsberatung dar.

Gruß

Danke!!!
Liebe Leute,

in dem Forum herrscht ein rauhes Klima, aber Ihr habt mir echt weitergeholfen! Ich danke Euch!!!

Viele Grüße
Markus

off topic
Nochmal: Es geht nicht um das, was Du (und nicht wenige Rechtskundige) zu dieser Thematik meinen, es geht darum, was der Betreiber dieses Forums als notwendig erachtet, um selbiges zu schützen.

Gruß
Guido

zur Kenntnis:

ich habe die Mods. angeschrieben und man sollte die Entscheidungen der Mods. abwarten.

Hallo,

es ist wie es ist:

Da hier niemand seine Ausbildung nachweisen muss, die er in der VIKA vorgibt und auch E-Mail-Signaturen frei erfunden werden können, Nachweise in Urkundenform in öffentlich beglaubigter Kopie hier schlecht eingefordert werden können, ist es dem Betreiber nicht möglich, beratungsberechtigte Experten von anderen Personen zu unterscheiden.

Daher wird gelöscht. Oder anders ausgedrückt: Auch Mercedes hat keine eingebaute Vorfahrt.

VG
EK

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