in 2010 war ich von Januar bis September in England angestellt, also weit mehr als 183 Tage (gewöhnlicher Aufenthalt blieb durch Eigentumswohnung in Deutschland wohl in Deutschland denke ich). Das Einkommen wurde natürlich schon in England voll versteuert. Trotzdem droht das Finazamt hier mit der erneuten vollen Versteuerung der englischen Einkünfte mit der Begründung, dass das Steuerjahr in UK im April beginnt und damit die 183 Tage nicht erfüllt sind und die Steuerpflicht somit in Deutschland verbleibt.
Das scheint schon zu stimmen (Berechnung der 183 Tage nach Steuerjahr) , die Einnahmen sind jedoch schon in UK versteuert. Ich dachte, dafür gibt es ein DBA - damit genau diese doppelte Besteuerung vermieden wird?
Muss das Finanzamt mich in diesem Fall hier nicht steuerlich freistellen? Kann das Finanzamt die Steuern wirklich „erneut“ fordern?
da ich Österreicher in England bin und mein Leben lang nie in einem anderen Land als England gearbeitet habe, kenne ich mich mit diesem Problem leider nicht aus. Eventuell könnte dir ein Anruf bei HMRC (http://search2.hmrc.gov.uk/kbroker/hmrc/contactus/st…) weiterhelfen.
Hallo,
grundsätzlich besteht zwischen England und Deutschland ein DBA, aber ich bin kein Experte in solchen Dingen.
Frage mal bei „nellymue“ oder „petz“ an, die haben wohl Erfahrung in derartigen Themen.
Suche auch mal unter dem Stichwort: Doppelbesteuerungsabkommen England Deutschland im WWW, da gibt es einige Auskünfte.
Grüße
also ich war 2008 von Januar bis Mai/Juni in England Angestellt und musste in Dtl. keine Steuern nachzahlen. Das Gehalt wurde schon zur Einkommensermittlung herangezogen… sprich welche Steuerklasse dann ermittelt wurde? Aber die Steuern habe ich in England gezahlt. Vielleicht ist das eine etwas kompliziertere Sache - ich habe damals bei verschiedenen EST-Hilfevereinen angerufen, weil nicht jede meine Steuererklärung hätte machen wollen. Hab auf jeden Fall eine gefunden die sich damit auskannte.
Allerdings habe ich dieses Jahr herausgefunden, dass man bei der HMRC einen Antrag „P85“ einreichen kann (hier der Link: http://www.hmrc.gov.uk/cnr/p85.pdf )wenn man eben nicht das komplette Jahr in England beschäftigt war und bekommt dann Steuern rückerstattet. Ich glaube das ist, weil die von einem Gesamtjahreseinkommen ausgegangen sind und man ja nicht das komplette Jahr gearbeitet hat. Somit hat man weniger verdient und müsste auch in eine geringere Steuerklasse…? So in der Art hab ich es verstanden. Kurz und gut, mein Mann und ich haben beide zwischen 350 und 500 Euro zurückbekommen. Bei Fragen kannst du die HMRC hierunter erreichen 00442392401194. 2 Mal bezahlen geht also meiner Meinung nach nicht…
Viel Erfolg
Kerstin
so rum (also von E nach D) weiss ich es nicht genau.
Möglichkeit: Steuergeld in England wieder zurückfordern, zumindest einen Teil, da du ja im engl Steuerjahr 2009/2010 nur 4 Monate gezahlt hast, solltest du unter die Grenze fallen, in der du überhaupt Steuern zahlen musst. Vermutlich für den Rest (5 Monate) von 2010/2011 auch.
Möglichkeit: Die deutsche Steuerbehörde sollte dir die in England gezahlte Steuer anrechnen, also solltest du zumindest weniger bezahlen müssen. Da jedes Land einen anderen Steuersatz hat, muss da auch noch was berechnet werden.
Ich hoffe, das hilft.
Google mal im Netz, da gibt’s bestimmt auch noch Info.
Hallo, leider weis ich nicht wie die Besteuerung zwischen England und Deutschland geregelt wurde. (Würde auch mich intressieren). Eine Doppelbesteuerung gibt es nicht.
Grüße,
H. Schneider
Nach dem deutsch-britischen Doppelbesteuerungsabkommen werden Löhne und Gehälter, die ein Deutscher mit Wohnsitz in Großbritannien dort erwirbt, vom britischen Staat besteuert. Für denjenigen dagegen, der zwar im Vereinigten Königreich arbeitet, aber in Deutschland wohnt, bleibt weiterhin der deutsche Fiskus zuständig.
Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen-
LG
Ach, wie ärgerlich. Aber leider habe ich schlichtweg keine Ahnung.
Da kann ich Dich leider nur auf einen Steuerberater verweisen.
Viel Glück und liebe Grüße,