Angestellter krank

Wenn ein Angestellter am Tage seiner Krankschreibung noch ein paar Stunden arbeiten war, darf er sich diese als Überstunden aufschreiben?

Mit freundlichen Grüßen

Jette

Hallo, Janett,

wie Deine Frage rechtlich zuverlässig zu beantworten ist, kann ich als Nicht-Juristin nicht sagen. Aber mittels Hausverstand beurteiltend denke ich, dass die Krankschreibung vom Moment der Unterschrift des Arztes gilt. Was davor gearbeitet wurde, fällt m.E. unter die normale vertragliche Arbeitsverpflichtung, solange es in der normalen Arbeitszeit stattfand und nicht sowieso schon Überstunde war.

Viel Grüße
Petra

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Da kann ich nun wirklich nicht weiterhelfen.Ich glaube, Jette, daß Sie sich mit der Auswahl für mich als Experten versehen haben.
Peter Lund

Hallo,
erst einmal gilt, ab wann der Arzt die Krankmeldung ausstellt. Wenn man zum Beispiel bis 11:00 Uhr gearbeitet hat und geht dann zum Arzt und dieser schreibt einen auch schon für diesen Tag krank, kann der Arbeitgeber die geleisteten Stunden als Überstunden anerkennen. Muß er aber nicht, weil man den ganzen Tag so oder so bezaht bekommt.
Gruß
Christian Radtke

Guten Tag,