bearf es bei einen Hanwerksmeister der als Privatperson ein Gewerbe (Ohne Hanelsregistereintrag) anmelet ie Zustimmung des AN.
Er macht nichts aneres als vorher, nur das er wegen der Steuer etwas braucht.
Die Interessen überschneien sich nicht mit denen der Firma.
Auch weiterhin können die vertraglichen Zeiten voll eingehalten werden.
Welche konsiquenz hätte es wenn er sich ohne Zustimmung des AN noch einen Gewerbeschein als Hanwerksmeister Privatperson holt.
erst dachte ich, ich hätte es mit einem unserer Freunde von der
Ich-haue-jetzt-was-hin-und-die-sollen-sehen-wie-sies-lesen-Fraktion zu tun. Aber da bei Dir in erster Linie das „d“ ausfällt, liegt es wohl an Deinem Keyboard - guck mal nach.
irgendwie sind deine Ausführungen schleierhaft. Wozu sollte ein Handwerksmeister die Zustimmung eines Arbeitnehmers brauchen?
Ich vermute mal was ganz anderes, aber eh ich hier Rätselraten anfange, wart ich lieber auf klärende Worte zu deinem (nicht gerade verständlichen) Text.
Also ein Handwerksmeister arbeitet als Angestellter bei einer Firma.
Hat einen normalen Angestelltenvertrag mit festen Arbeitszeiten, Wochenstunden etc.
Er macht oft und gerne Überstunden. Diese muss er als Freizeit abgelten.
Der Handwerksmeister macht nebeher ein paar Sachen, soweit es das Gesetz bzw. Finanzamt erlaubt.
Diese Sachen überschneiden sich nicht mit den Interessen der Firma für die er arbeitet.
Da er noch etwas mehr zusätzlich einnehmen möchte, überlegt er sich in die Handwerksrolle als Provatperson eintragen zu lassen und ein Gewerbe als Privatperson an zu melden.
Handwerksmeister, als einzisgte, dürfen dies.
Dann kann er alles ganz sauber verteuern, macht eine schöne Einnahmenüberschussrechnung etc.
Ansich ändert sich nichts am bisherigen, ausser das er ein kleines bisschen mehr macht.
Die Leistung gegenüber seiner Firma erbringt er weiterhin voll.
Bedarf dies in diesen Fall eine Zustimmung seines AN?
Was passiert wenn er eine benötigen würde, diese aber nicht einholt?
Hoffe es ist verständlich und Du kannst mir eine Antwort geben.
PS: Habe ich es so gut erklärt?
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Diese Sachen überschneiden sich nicht mit den Interessen der
Firma für die er arbeitet.
Ansich ändert sich nichts am bisherigen, ausser das er ein
kleines bisschen mehr macht.
Hmmm … so ganz klar wirds mir noch nicht. Aber das klingt für mich in dem 2. Satz so, als wenn er das gleiche macht wie bei seinem Arbeitgeber(?)
Die Leistung gegenüber seiner Firma erbringt er weiterhin
voll.
Es ist weniger relevant, ob er seine Leistung beim AG noch uneingeschränkt erbringen kann, sondern die Frage ist eher: Macht er seinem AG nun Konkurrenz oder nicht?
Also was macht er bei seinem Arbeitgeber und was will er als Selbständiger für Dienstleistungen anbieten?
nein es ist gänzlich anderes als bei seinem AG.
Der AG arbeitet im Exponate und Messebau.
Der Meister, habe vergessen er ist auch Fachtechniker, macht ab und an kleine Computer und Softwareprogramme für Industrie- und Produktionsanlagen. Darin ist er sehr sehr gut. Sein Aufwand ist hier 2 bis 3 Stunden und er hat dafür meist 2 bis 3 Wochen Zeit. Die bringt er leicht immer irgendwo in seiner Freizeit unter, vor allem ist dies auch sein Hobby und er freut sich auch daran wenn er klaine Aufgaben und kleine verzwickte kniffelige Problemlösungen bekommt.
Oft von anderen Technikern oder Meistern die sich irgendwo verzwickt haben oder an die Grenze ihres könnens oder wissens stossen.
Von dem Geld daraus kann er auch immer weiter Software und Hardware kaufen um sich immer weiter zu verbessern und neues zu lernen.
Sein AG profitoert übrigens auch sehr davon, da bei Exponaten auch oft sehr hoch technische Anforderungen sind und der AN die bisher ausnahmslos alle erfüllen konnte. Die beiden Sachen haben aber an sich nichts miteinder zu tun, also es ist nicht in der Marge des AG, der ja in einen ganz anderen Bereich.
Jetzt konnt er Ende letzen Jahres dies nicht mehr machen, wegen der Steuer. Schwarz möchte er nichts machen, da er sich wegen Geld sicher nicht auf einen Illegalen Bereich begeben möchte.
Deswegen möchte er halt einen Gewerbeschein als Privatperson und das Geld dann per Einnahmenüberschussrechnung ganz legal versteuern.
Grüsse
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Deswegen möchte er halt einen Gewerbeschein als Privatperson
und das Geld dann per Einnahmenüberschussrechnung ganz legal
versteuern.
Gegen einen Gewerbeschein als solches wird der AG auch wohl nichts haben. Dass er das mit seinem AG abspricht und sich trotzdem dessen „okay“ holt, kann aber nicht schaden. Könnte ja sein, dass er die Dienstleistung mal ausbaut und spätestens, wenns zu einem zeitlichen Konflikt kommt mit seiner eigentlichen Arbeit, fangen die Probleme an. Dann heißts vielleicht „Mist. Ich muss hier gerade Überstunden schrubben, was das Zeug hält und müsst eigentlich auch noch dringend das Programm für XY fertigschreiben. Komm aber nicht dazu.“ o.ä.
Sein AG profitoert übrigens auch sehr davon, da bei Exponaten
auch oft sehr hoch technische Anforderungen sind und der AN
die bisher ausnahmslos alle erfüllen konnte.
Schön für den AG. Was tabu sein sollte, ist der PC des AG für das „private“ Gewerbe des AN.
Warum keine Reklamation von dem Ding innerhalb von 6Monaten? Und hat Dell nicht sogar zusätzlich eine Garantie (Daten sichern vor dem Einschicken nicht vergessen!)?
Btw., das ‚d‘ kann man eingeben, indem man mit gedrückter Taste ‚alt‘ die Ziffern 1-0-0 auf der Zehnertastatur eingibt. Ich weiß allerdings nicht, ob Dein Laptop das so einfach zulässt.
Eine weitere Möglichkeit wäre noch, irgendwo ein ‚d‘ zu markieren (z.B. in der Adresszeile oben aus dem ‚.de‘), mit Strg-c zu kopieren und jeweils mittels Strg-v einzufügen.
Gruß
loderunner