ein Angestellter ist ja Sozialversichert über sein Arbeitgeber,
falls dieser sich auch nun Selbständig macht z.b. noch ein kleines Bistro betreibt.
Wird der Gewinn aus dem Gewerbe Anteilig an dem Angestellten Einkommen angerechten zwecks z.b. der Krankenversicherung ?
ein Angestellter ist ja Sozialversichert über sein
Arbeitgeber,
Insofern versicherungspflichtig tätig: Ja.
falls dieser sich auch nun Selbständig macht z.b. noch ein
kleines Bistro betreibt.
Wird der Gewinn aus dem Gewerbe Anteilig an dem Angestellten
Einkommen angerechten zwecks z.b. der Krankenversicherung?
Nö, das nicht, aber welche Tätigkeit überwiegt bestimmt im Endeffekt, ob noch Sozialversicherungspflicht gegeben ist oder nicht.