ich arbeite zur Zeit als Angestellter und möchte das auch
bleiben.
Parallel dazu dachte ich mir, als Freiberufler zu arbeiten.
Als „IT Berater“ würde ich Leuten den Webauftritt ermöglichen
und dafür
sagen wir mal 10 Euro pro Monat in Rechnung stellen.
Nun meine Fragen:
geht das als Freiberufler, neben meiner angestellten
Tätigkeit ?
Ja das geht. Sollte die Nebentätigkeit aber zu viel Zeit in Anspruch nehmen, musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren.
wenn ja, bekomme ich dann eine 2te Steuernummer für die
Rechnung an meine Kunden ?
Ja
oder muß ich wirklich ein Gewerbe dafür anmelden ?
Wenn du regelmäßig Einnahmen erzielst musst du das anzeigen. Du könntest zum Beispiel ein Kleingewerbe anmelden. Da musst du bei so geringem monatl. Gewinn keine Steuern zahlen. Es muss dann nur bei der Steuererklärung mit angegeben werden.
wie ist das mit der Rentenversicherung, muß ich trotz
Freiberufler weiter einzahlen ?
geht das als Freiberufler, neben meiner angestellten
Tätigkeit ?
Ja das geht.
Da wir nicht wissen, was der Fragesteller für ne Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ausübt, sollte man dies erst mal erfragen. Stichwort: Wettbewerbsverbot.
Ja da hast du Recht. Ich habe die Frage allgemein verstanden, also ob angestellt sein und freiberuflich arbeiten nebeneinander geht. Sollte wirklich eine Konkurrenzsituation bestehen, muss das aber nicht heißen, dass es gar nicht geht. Es sollte dann dem Arbeitgeber die Nebentätigkeit auf jeden Fall angezeigt werden. Ich empfehle ein ausführliches Gespräch, in dem erläutert wird, was genau in der Nebentätigkeit gemacht wird (bzw. was nicht). Wenn der AG dann zustimmt, gibt es dann auch keine Probleme mehr.
vG Jo-Ann
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wenn ja, bekomme ich dann eine 2te Steuernummer für die
Rechnung an meine Kunden ?
Ja
Nein. Warum sagst Du ja? Kannst Du das irgendwie begründen?
oder muß ich wirklich ein Gewerbe dafür anmelden ?
Wenn du regelmäßig Einnahmen erzielst musst du das anzeigen.
Du könntest zum Beispiel ein Kleingewerbe anmelden.
Nein. Gewerbe ist Gewerbe, freier Beruf ist freier Beruf. Die Gewerbeordnung kennt kein Kleingewerbe, und das EStG auch nicht. Bitte begründe, was ein „Kleingewerbe“ im Gewerberecht sein soll. Und warum ein freiberuflich tätiger Unternehmer überhaupt ein Gewerbe anmelden soll.
Da musst
du bei so geringem monatl. Gewinn keine Steuern zahlen.
In welchem Land ist das? Wo steht das? Welche Grenze gibt es da für steuerfreie Gewinne aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit?
Es muss dann nur bei der Steuererklärung mit angegeben werden.
??? Wo und wie soll diese steuerfreie selbständige Nebentätigkeit erklärt werden?
wie ist das mit der Rentenversicherung, muß ich trotz
Freiberufler weiter einzahlen ?
für den Umsatz vom Kleingewerbe nicht
(1) Was hat der Umsatz eines Selbständigen mit dessen Rentenversicherungsbeiträgen zu tun? Und warum sollen Selbständige mit hohen Umsätzen rentenversicherungspflichtig sein? Ab welchem Umsatz?
(2) Welche besonderen Bestimmungen gibts im SGB für die RV-Pflicht von „Kleingewerbetreibenden“??
Fragen über Fragen -
Bist Du sicher, dass diese Antwort von Dir nützlich ist?
Hallo und vielen Dank erstmal, aber die Meinungen dazu scheinen ja doch auseinander zu gehen.
Zusammenfassung soweit:
Angestellter/Freiberufler schließen sich anscheinend nicht aus.
Brauch ich denn nun eine 2te Steuernummer um die Rechnung zu schreiben ?
Anscheinend brauche ich als Freiberufler kein Gewerbe anmelden,
auch kein Kleingewerbe, richtig ? Oder gibt es da Höchstgrenzen, zur Zeit würde ich von Einnahmen um die 2000 Euro monatlich ausgehen, wenn ich denn einige Kunden zusammen bekomme ?
Danke
asdus
PS: Den Wettbewerbsverbot schließe ich jetzt erstmal aus, das kläre ich dann persönlich mit AG:smile:
Angestellter/Freiberufler schließen sich anscheinend nicht
aus.
Stimmt. Auf der Ebene des Anstellungsvertrages kann es natürlich ganz anders aussehen.
Brauch ich denn nun eine 2te Steuernummer um die Rechnung
zu schreiben ?
Nein. Ein Steuerpflichtiger hat eine Steuernummer. Wenn ein Gewerbebetrieb bei der Gemeinde oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit beim FA angezeigt wird, gibts eine neue Steuernummer und die alte gilt nicht mehr.
Anscheinend brauche ich als Freiberufler kein Gewerbe
anmelden,
Das ist soweit richtig. Aber die beschriebene Tätigkeit zählt nicht zu den freien Berufen gem. § 18 Abs 1 EStG. - Am besten mal dort nachlesen. Es gibt keine freie Wahl - wenn eine selbständige Tätigkeit nicht zu den freien Berufen gehört, hilft nix: Die beschriebene Tätigkeit ist nicht freiberuflich, sie ist gewerblich.
auch kein Kleingewerbe, richtig?
Den Begriff des Kleingewerbes gibt es im Steuerrecht und in der Gewerbeordnung nicht.
Angestellter/Freiberufler schließen sich anscheinend nicht
aus.
Stimmt. Auf der Ebene des Anstellungsvertrages kann es
natürlich ganz anders aussehen.
Brauch ich denn nun eine 2te Steuernummer um die Rechnung
zu schreiben ?
Nein. Ein Steuerpflichtiger hat eine Steuernummer. Wenn ein
Gewerbebetrieb bei der Gemeinde oder die Aufnahme einer
freiberuflichen Tätigkeit beim FA angezeigt wird, gibts eine
neue Steuernummer und die alte gilt nicht mehr.
Ähm, aber ich möchte doch als Freiberufler(freiberuflich) arbeiten und
ich dachte das müßte ich automatisch beim FA anmelden, damit bräuchte ich dann doch die 2te Steuernummer. Oder verstehe ich das was nicht
Anscheinend brauche ich als Freiberufler kein Gewerbe
anmelden,
Das ist soweit richtig. Aber die beschriebene Tätigkeit zählt
nicht zu den freien Berufen gem. § 18 Abs 1 EStG. - Am besten
mal dort nachlesen. Es gibt keine freie Wahl - wenn eine
selbständige Tätigkeit nicht zu den freien Berufen gehört,
hilft nix: Die beschriebene Tätigkeit ist nicht freiberuflich,
sie ist gewerblich.
Der Paragraph sagt:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, …, Ingenieure, … und ähnlicher Berufe.
Da ich mich zu den Ingenieuren zähle, wäre doch alles OK oder ???
auch kein Kleingewerbe, richtig?
Den Begriff des Kleingewerbes gibt es im Steuerrecht und in
der Gewerbeordnung nicht.
wenn eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wird, wird (derzeit noch) eine neue Steuernummer zugeteilt. Gleichzeitig giltet die bisherige Arbeitnehmer-Steuernummer dann nicht mehr. Ein Steuerpflichtiger hat nicht mehr als eine Steuernummer.
Demnächst wird es eine persönliche Steuernummer geben, die man ein Leben lang behält. Aber das ist noch Zukunft. Derzeit gilt die vorhandene Steuernummer weiter, solange, bis eine andere zugeteilt wird.
Da ich mich zu den Ingenieuren zähle, wäre doch alles OK oder
???
Die beschriebene Tätigkeit erfordert aber nicht die Kenntnisse eines Ingenieurs, und darauf kommt es an. Ich habe z.B. einen Dipl-Agr.Ing überm Bett hängen, aber wenn ich jetzt einen Brötchenbringservice aufmache, bleibt das trotzdem ein Gewerbebetrieb, auch wenn er von einem Inschenjör betrieben wird. Sogar, wenn ich zu jeder Brötchentüte noch die latest news vom Weltweizenmarkt oder ein Aufsätzlein über die Backfähigkeit von Weizen usw. als Goodie dazu packe, prägt das nicht die Tätigkeit.
Grundsätzlich ist dies mit der Nebentätigkeit wie MM schon ausgeführt hat möglich.
Nochmal zu der Sache mit der zweiten Steuernummer. Wenn du, wie es scheint, eine gewerbliche Tätigkeit ausführst, dann meldest du deinen Gewerbebetrieb bei der Gemeinde an. Die Gemeinde gibt in den meisten Fällen eine Meldung an das FA weiter. Vom Finanzamt erhältst du dann wiederum einen Fragebogen. Den musst du ausfüllen.
Da es bei den bisheringen Steuernummern ein System gibt die z.B. nach Arbeitnehmern und Gewerbebetreibenden unterscheiden ist deine bisherige Steuernummern nicht mehr richtig. Du bist ja dann nicht mehr nur noch Arbeitnehmer. Folglich tauscht das Finanzamt deine Steuernummer gegen eine neue.
Also keine zweite Steuernummer.
Eine andere Frage hätte ich noch - Wer kam denn auf den Begriff Kleingewerbe das hab ich jetzt schon von mehreren gehört. Mir ist nur der Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht bekannt. Aber bitte was ist ein Kleingewerbe???
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also ich stelle fest, das man nicht allen Antworten eines Experten
trauen darf. Aber Gott sei Dank reagieren ja auch die Anderen.
Also ich schliesse mich soweit allen Information von Martin an.
Zum Begriff Kleingewerbe möchte ich noch folgendes ergänzen: Es
stimmt schon, dass es grundsätzlich, vor allen Dingen für das Finanzamt nur den Begriff Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit gibt.
Allerdings kann ich mich bis zu einem Umsatz von 17.500,-- von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, daher der Begriff Kleingewerbe.
Zusätzlich kann ich mein Gewerbe auch als Teilzeitgewerbe führen. Dieses wird vom Gewerbeamt im Anmeldebogen vermerkt. Hat zwar keine steuerliche Relevanz, jedoch im Bereich der Förderungen durch das AA
(Da nur eine Vollzeittätigkeit gefördert wird!) und im Bereich der Krankenversicherung. Liegt mein Gewinn also nur bis 400,-- Euro im Monat, kann meine Selbständigkeit wie eine Aushilfstätigkeit behandelt werden. Noch einmal, das hat aber keine Auswirkung beim Finanzamt. Dort bin ich verpflichtet meinen Gewinn anzugeben und auch ggf. zu versteuern.
Beim höheren Einkommmen, aber bei weniger als 18 Stunden Wochentätigkeit und ohne Vollzeitmitarbeiter habe ich dann noch die Möglichkeit, bei der Krankenkasse nur den halben Beitrag zu zahlen.
Diese Möglichkeit gibt es nur für selbständige ohne AN-Verhältnis.
Ansonsten weise ich darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen sich der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit erhöhend auf den Krankenkassenbeitrag auswirken kann. Dieses wird ggf. von der Krankenkasse überprüft.
schönen Dank für die umfassende Klärung der Begriffe. Aber hier:
Allerdings kann ich mich bis zu einem Umsatz von 17.500,-- von
der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, daher der Begriff
Kleingewerbe.
ist was daneben gegangen: Nicht sehr, eigentlich mehr Krümelpickerei, aber wichtig, weil mit dem Satz gleich drei verbreitete Irrtümer bestätigt werden.
§ 19 I UStG betrifft Kleinunternehmer, nicht Kleingewerbetreibende
es geht dabei nicht um USt-Freiheit, sondern um Nichterhebung der USt
diese ist bei Einhaltung der Umsatzgrenzen der Regelfall, d.h. der Kleinunternehmer lässt sich nicht befreien, es braucht keinen besonderen Antrag dafür. Im Gegenteil, wenn der Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung optieren will, muss er diese Option explizit aussprechen; wenn er nichts tut oder äußert, ist er Kleinunternehmer und wird auch so behandelt (übrigens auch unabhängig von dem Kreuzchen im Erfassungsfragebogen - es ist zwar einfacher für alle Beteiligten, wenn das Kreuzchen von Anfang an so gesetzt wird wie beabsichtigt, aber die Entscheidung für/gegen Option zur Regelbesteuerung wird zu diesem Zeitpunkt nicht getroffen. Das ist der Behörde übrigens bekannt, Fragebogen, die an diesem Punkt offen gelassen werden, werden anstandslos bearbeitet.
17.500 € im ersten Jahr und in den Folgejahren jeweils im Vorjahr ist eine von zwei Umsatzgrenzen, die in § 19 I UStG stehen. Beide müssen erfüllt sein. Das ist deswegen wichtig, weil es bei einem Irrtum über die beiden Grenzen in bestimmten Fällen schnell zu einer irrtümlichen Option zur Regelbesteuerung kommen kann, an die der Steuerpflichtige dann fünf Jahre lang gebunden ist.
ich werde Dir nicht wiedersprechen aber wie Du bereits in einer anderen Antwort geschrieben hast, gibt es diesen Begriff Kleingewerbe
im Steuerrecht nicht.
Entstanden ist er meiner Meinung ja nur, weil es die von mir ausgeführten Regelungen gibt.
Bezüglich Deiner Erläuterungen zur Umsatzsteuer ist das natürlich die genaue steuerliche Erklärung. Vielleicht sollte man sich aber manchmal ein bisschen banaler ausdrücken, damit es auch verstanden wird. Denn ich denke das Steuerrecht ist für einen Laien ein höchstkomplizierte Angelegenheit und wenn hier eine Frage gestellt wird, wird es schon ziemlich anstrengend Deine natürlich richtigen, aber doch sehr komplexen, steuerlich formulierte Ausführungen zu verstehen. Vergesse bitte nicht das da Leute Neuland betreten und was alles für Informationen auf sie einstürzen. Im Forum des BBH kann man voraussetzen das man Dich versteht. Hier könnten vielleicht einfachere aber damit nich umgedingt unkorrektere Anworten hilfreicher sein.
die Kunst ist, einfach und richtig zu erklären (ich schaff das selber bloß mündlich, wenn ich die Reaktionen des Gegenübers aufnehmen kann und an diesem Feedback sehe, wo was schon angekommen ist und wo was noch vertieft werden muss).
Der Haken an der Sache mit den Kleinunternehmergrenzen ist, dass der, der sich bloß an 17.500 € orientiert und die 50.000 €-Grenze vergisst, wahrscheinlich für das erste Jahr, in dem er über 17.500 € liegt, sozusagen aus Versehen eine USt-Erklärung mit Regelbesteuererwerten abgibt. Damit bindet er sich für fünf Jahre, was ihn u.U., wenns dann in Folgejahren wieder schlechter läuft, einiges Geld kosten kann.
Ich bin nicht dafür, unnötige Komplikationen in das Steuerrecht hineinzugeheimnissen. Aber man muss aufpassen mit dem Zeugs, mit oder ohne Bierdeckel.
Hallo Martin,
hast schon recht, mündlich ist es natürlich einfacher, zumal das geschriebene Wort, schwarz auf weiss, da steht.
Man kann auch einfacher ein Thema erklären, wenn ein Gegenüber da ist und man nicht auf einen kompletten Text direkt eine Abhandlung schreiben will.
Nichts desto trotz sind wir hier ja in einem Forum, in dem „Tips“ gegeben werden. Dies ist nicht unbedingt gerade eine Beratung. Ich habe mir nur zur Aufgabe gemacht „nicht voraus zu setzen“. Ich gehe also vom einfachsten, ohne es negativ zu meinen, aus. Damit ist denke ich eine 1. Hilfe gegeben. Danach kann man immer noch das Thema
vertiefen und auf alle Eventualitäten eingehen.
Du bist sehr genau, aber kritikfähig. Find ich in Ordnung.
Gruß Sabine