Angestellter und gleichzeitig Künstler

Hallo an alle Wissenden,

ich bin auf 50% Basis als Angestellter tätig und habe nun zusätzlich eine künstlerische Tätigkeit aufgenommen.

Nun möchte ich Euch fragen wie ich das ganze nun anmelden muß?

Als Künstler, der ja freischaffend ist besteht keine Gewerbezwang.
Ich habe nun einen Antrag auf die Erteilung einer Umsatzsteuernummer als freischaffender Künstler angefordert und bekommen. Diese möchte ich nun ausgefüllt ans FA zurücksenden.

IST DIESER WEG RICHTIG? ODER GEHT DIE KOMBINATION AUS TEILS ANGESTELLTER UND TEILS KÜNSTLER GAR NICHT?

Ich hoffe mir kann Jemand helfen.

LG Alex

HI,

ODER GEHT DIE KOMBINATION AUS TEILS
ANGESTELLTER UND TEILS KÜNSTLER GAR NICHT?

DOOOOOOOOOOOCCCCCHHHHHHHH!!!

mfg Ulrich, dessen Tastatur gerade spontan ein temporär begrenztes Eigenleben führte