Ein Angestellter mit Festanstellung betreibt nebenher ein Kleingewerbe mit wenig Gewinn.
Ab wie vielen Stunden in der Woche bzw. ab welchen Brutto Einnahmen im Kleingewerbe verlangt die Krankenkasse hier einen zusätzlichen Beitrag?
Gibt es hier Grenzwerte?
Schon vorab Danke für Eure Antworten!
Das kann kompentent nur die KK sagen. Für die prüfung gibt ers nämlich mehrere Kriterien.
Das kann kompentent nur die KK sagen.
Es muss nicht mal die eigene KK sein. Für alle KK gelten die gleichen „Spielregeln“.
Aber wenn das Gwerbe unter den Einkünften aus dem Job liegt, und das Gewerbe weniger als 20 Wochenstunden in Anspruch nimmt, sollte es keine Probleme geben.
Gruß JK
Hallo! Vielen Dank für die Antworten! Hat mir sehr geholfen!