Hallo,
ich bin angestellter im öffentlichen dienst und kann mich wegen meines jahresgehaltes nicht privat krankenversichern. gibt es die möglichkeit mich nebenbei selbständig zu machen mit rücksprache mit dem arbeitgeber natürlich, damit ich mich dann privat krankenversichern kann.
müßte nur mich selbst versichern.
geht so etwas ?
hallo,
wenn sie selbständig mehr verdienen als im öd, dann können sie sich privat versichern, ansonsten nur zusatz,ist aber von den leistungen wie privat.
mfg
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gibt es die möglichkeit mich nebenbei selbständig zu machen…damit ich mich
dann privat krankenversichern kann.
müßte nur mich selbst versichern.
geht so etwas ?
Hallo Micha,
leider funktioniert das nicht.
Viele Grüße
Sebastian
Hallo Micha,
das wird nicht funktionieren. Um sich privat zu versichern, musst Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, und zwar bei Deiner gesetzlichen KV. Diese prüft bei Angestellten, die ebenfalls einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, wo der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt. Dadurch soll u.a. vermieden werden, dass man sich durch eine „Scheinselbstständigkeit“ vor den Beiträgen zu den sozialen Kassen „drückt“.
Gruß
der Murmelpapst
Hallo micha1993,
nein, das geht leider nicht. Es wird stets Ihre Haupttätigkeit herangezogen.
MfG,
Andreas Schofer
Nein das geht nicht. Die Tätigkeit aus der das Haupteinkommen generiert wird, ist die nach der sich die KV richten muß. Es gibt hier nlediglich die Möglichkeit eine große Zusatzversicherung ab zu schließen.
Hallo Micha,
wenn Du nicht über die Einkommensgrenze kommst, bleibst Du in der Gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn Du nebenbei selbständig bist. Um die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen zu durchbrechen, müßtest Du ganz selbständig werden und Deinen Job im öffentlichen Dienst kündigen. Vielleicht ist das ja die Lösung? Kannst Du Dich selbständig machen und Deine bisherige Arbeit Deinem Arbeitgeber als Selbständiger anbieten?
Viele Grüße
Heike
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Hallo Micha,
sorry das ich erst jetzt antworte,war leider länger erkrankt,schätze die Angelegenheit hat sich bereits geklärt.Meines Wissens geht das nicht so einfach,wär
ja clever.
mfg Joe
Du benötigst nur einen angestellten. Dann bist du nicht mehr Pflichtverisichert und kannst dich freiwillig verischern, bzw privat versicher. Den Wenn ein Angestellter einen Angestellten (über 400 euro) hat ist er nicht mehr Pflichtversichert. Das weiß zwar fast niemand, ist aber so.
mfg Pascal