Angestellter vs. Arbeiter

Folgende Frage: Jemand war seit ca 2 Jahren als Angestellter in seiner Firma tätig. Nach einer Umgestaltung der sozialen Verträge ist er nun als Arbeiter eingestuft worden. Entwickeln sich daduch Nachteile für den Arbeitnehmer? Beispielsweise Kündigungsfristen / schutz, Urlaubsansprüche usw. Weiterhin ist der Urlaub desjenigen von 30 Tagen auf 27 Tage im Vertrag gekürzt worden, aber laut Arbeitgeber entwickeln sich dadurch keine negativen Auswirkungen! Mir hat man sagen lassen die erklärung war folgende:

Im Handel mussten die letzen Jahre immer 6 Tage Urlaub genommen werden wenn eine Woche Urlaub benötigt wurden. Nun soll der Arbeitnehmer nur noch 5 Tage nehmen, da der „Rolltag“ (Ein Tag in der Woche der ausser Sonntag auch einen freien Tag bedeutet) nicht mehr zur Urlaubszeit hinzu gefügt wird. Dadurch ergibt sich aber für mich persönlich eine komplett falsche rechenweise der Urlaubstage.

Normal haben doch Angestellte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten je nach zugehörigkeit des Betriebes, Arbeiter hingegen nur 8 Wochen.

Gru0

Hallo

Nur noch in den seltensten Fällen gibt es einen arbeitsrechtlichen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten. Wie man „das Kind“ nennt, ist eigentlich egel. Wenn bei Euch ein TV Anwendung findet, lohnt sich ein Blick hinein, ob dort eine Unterscheidung gemacht wird.

Entwickeln
sich daduch Nachteile für den Arbeitnehmer? Beispielsweise
Kündigungsfristen / schutz, Urlaubsansprüche usw.

Erst mal: Nein. (wie gesagt, schau aber mal in den TV, wenn einer gilt)

Weiterhin
ist der Urlaub desjenigen von 30 Tagen auf 27 Tage im Vertrag
gekürzt worden, aber laut Arbeitgeber entwickeln sich dadurch
keine negativen Auswirkungen! Mir hat man sagen lassen die
erklärung war folgende:

Im Handel mussten die letzen Jahre immer 6 Tage Urlaub
genommen werden wenn eine Woche Urlaub benötigt wurden. Nun
soll der Arbeitnehmer nur noch 5 Tage nehmen, da der „Rolltag“
(Ein Tag in der Woche der ausser Sonntag auch einen freien Tag
bedeutet) nicht mehr zur Urlaubszeit hinzu gefügt wird.
Dadurch ergibt sich aber für mich persönlich eine komplett
falsche rechenweise der Urlaubstage.

Naja, klingt komisch. Wenn Du tatsächlich zukünftig für eine freie Woche nur noch 5 Tage setzen mußt, dann wäre es eigentlich eine Urlaubserhöhung. Aus ehemals 5 Wochen werden jetzt nämlich dann 5 Wochen + 2 Tage. Voraussetzung ist aber, daß es sich bei den 27 Tage Urlaubsanspruch ausdrücklich um ARBEITStage und nicht um WERKtage handelt.

Normal haben doch Angestellte eine Kündigungsfrist von 3
Monaten je nach zugehörigkeit des Betriebes, Arbeiter hingegen
nur 8 Wochen.

Wer sagt das? Steht das irgendwo oder hat Dir das jemand erzählt? Eigentlich ist es nämlich nicht so.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

erstmal danke für die schnelle Antwort.
Der vergleich 3 Monate vs 8 Wochen ist mal so in den Raum geworfen worden.

Wenn der Arbeiter gegenüber dem Angestellten keine Nachteile hat, bin ich erstmal so zufrieden. Werde mich trotzdem nochmal schlau machen.

Aber deine Antwort kann man erstmal so weiter geben.

Danke dafür

Hallo,
nur zur Kündigungszeit. Die regelkündigungszeit beträgt jetzt 4 Wochen zum Monatsende, außer es ist tarifvertraglich was anderes bestimmt.
Gruß Günter

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Hallo

nur zur Kündigungszeit. Die regelkündigungszeit beträgt jetzt
4 Wochen zum Monatsende, außer es ist tarifvertraglich was
anderes bestimmt.

Nein, das ist nicht korrekt.

Die gesetzliche "Grund"kündigungsfrist bei einer Kündigung vom Arbeitnehmer beträgt ungeachtet der Länge der Betriebszugehörigkeit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Einzelvertraglich können längere Fristen wirksam vereinbart werden. Tarifvertraglich können längere und kürzere Fristen gelten.

Gruß,
LeoLo