Angestellter will mit Blog nebenbei Geld verdienen

Hallo an alle!

Gehen wir mal davon aus, dass A einen festen Job mit 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche hat. Da er in seiner Freizeit gerne blogt, möchte A nun eine eigene Blogseite eröffnen und durch Werbeeinnahmen etwas dazu verdienen. Was muss A dabei beachten? Muss er ein Kleingewerbe anmelden? Und wie läuft das mit den Steuerabgaben (vor allem wie hoch sind diese?), der Krankenversicherung usw.?

Lieb Grüße

Moin,

(…)möchte A nun eine eigene Blogseite eröffnen und
durch Werbeeinnahmen etwas dazu verdienen. Was muss A dabei
beachten?

=> das rechtlich alles einwandfrei läuft und das er dafür auch Abgaben zu zahlen hat

Muss er ein Kleingewerbe anmelden?

=> Nein, ein Gewerbe, denn es gibt kein Kleingewerbe.

Und wie läuft das
mit den Steuerabgaben (vor allem wie hoch sind diese?),(…)?

=> Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer. Höhe lässt sich nur anhand von konkreten Zahlen ermitteln.

Fast jede Woche will sich hier jemand nebenbei selbständig machen. Egal als was, es läuft grundsätzlich auf’s Gleiche hinaus. Es lohnt sich daher sehr sich durch diverse Bretter (Steuern, Existenzgründung, Versicherung) und durch’s Archiv zu lesen.

Schöne Grüße
e

Hi

vielen Dank für den Versuch einer Antwort.

Muss er ein Kleingewerbe anmelden?

=> Nein, ein Gewerbe, denn es gibt kein Kleingewerbe.

Natürlich gibt es ein Kleingewerbe, bei dem der Unternehmer keine Bücher führen muss und seine Steuern nach einer Gewinn-Überschuss-Rechnung errechnet. Einfach mal Kleingewerbe in einer der zahlreichen Suchmaschinen eingeben:wink:

Fast jede Woche will sich hier jemand nebenbei selbständig
machen. Egal als was, es läuft grundsätzlich auf’s Gleiche
hinaus. Es lohnt sich daher sehr sich durch diverse Bretter
(Steuern, Existenzgründung, Versicherung) und durch’s Archiv
zu lesen.

Man muss ja nicht antworten wenn man nicht will…

LG

R

Natürlich gibt es ein Kleingewerbe, bei dem der Unternehmer
keine Bücher führen muss und seine Steuern nach einer
Gewinn-Überschuss-Rechnung errechnet. Einfach mal Kleingewerbe
in einer der zahlreichen Suchmaschinen eingeben:wink:

=> Nein… Gibt es nicht… Und dafür schaue ich ins Gesetz…
Gewerbesteuergesetz, Handelsgesetzbuch, Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz… Das steht nix von Kleingewerbe und allein das zählt.

Man muss ja nicht antworten wenn man nicht will…

=> und wenn man sich mit diesem Forum beschäftigt und an die Regeln hält, weiß man, dass man bevor man Frage stellt, ins Archiv oder in die Bretter schauen sollte. Ist nämlich müsig, immer und immer wieder die gleiche Platte auflegen zu müssen… Naja, soll ja auch andere Foren geben…

IdS
e

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Hi!

Auch diesmal wieder vielen Dank für den Versuch einer Antwort.

=> Nein… Gibt es nicht… Und dafür schaue ich ins Gesetz…
Gewerbesteuergesetz, Handelsgesetzbuch, Einkommensteuergesetz,
Umsatzsteuergesetz… Das steht nix von Kleingewerbe und
allein das zählt.

Genau, schau mal ins Gesetz! Als Kleingewerbe wird in Deutschland ein Unternehmen bezeichnet, bei dem „das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert" (§ 1 Abs. 2 HGB).

=> und wenn man sich mit diesem Forum beschäftigt und an die
Regeln hält, weiß man, dass man bevor man Frage stellt, ins
Archiv oder in die Bretter schauen sollte. Ist nämlich müsig,
immer und immer wieder die gleiche Platte auflegen zu
müssen… Naja, soll ja auch andere Foren geben…

Wie gesagt, man muss ja nicht antworten aber kann es eben, denn auch dafür sind Foren da um Fragen zu beantworten und ich habe keinen Eintrag über das betreiben von Blogseiten gefunden.

Adios und trotzdem danke:wink:

R

Weiteverbreiteter unsterblicher Irrglaube…
Naja…
Ich kann aber immer noch nicht den Begriff Kleingewerbebetrieb lesen… Weil es ihn nicht gibt. Dieser Absatz besagt nur, was ein Gewerbebetrieb ist und was nicht. Von größen steht da nix. Und ob man Bücher führen muss oder nicht, hängt nicht allein vom HGB ab. Da gibt es noch das Steuerrecht…

Zu deinen Fragen: Zu all deinen Punkten findest du hier wirklich alles, was dein Herz begeht. Und daher nochmal mein wirklich gut gemeinter Tipp - wie zu Beginn - lese dich durch das Brett Existenzgründung, Versicherung, Steuern. Gerade in letzter Zeit gabe es mindestens einmal pro Woche diese Anfrage.

Es geht hier nicht darum, dir nicht antworten zu wollen.

http://www.wer-weiss-was.de/app/search?q=Hauptjob+un…

/t/kleingewerbe-die-ideale-gesellschaftsform-fuer/55…

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Hi,

Es gibt tatsächlich nur eine Gewerbeanmeldung, keine Kleingewerbeanmeldung.

Was Du evtl. meinst, ist die Kleinuntrernehmerregelung, die bezieht sich aber „nur“ auf den Umgang mit der Umdsatzsteuer. Sie zu nutzen ist aber auch bei kleinen Unternehmen oft nicht sinnvoll.

Lesestoff zu Deinen Fragen: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Dort gibt es auch eine Seite zum Thema „Werbung in Homepages“.

Gruß JK

Hallo!

Muss er ein Kleingewerbe anmelden?

=> Nein, ein Gewerbe, denn es gibt kein Kleingewerbe.

Natürlich gibt es ein Kleingewerbe, bei dem der Unternehmer
keine Bücher führen muss

Das ist dem Gewerbeamt aber wurscht … Bei der Anmeldung ist Gewerbe Gewerbe, ganz egal, ob hinterher Bücher geführt werden müssen oder nicht. Das Gewerbeamt macht hier keinen Unterschied, und deshalb kann man kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Gewerbe.

Gruß,
Max