Kleingewerbe die ideale Gesellschaftsform für

Hallo zusammen …

Eine kurze Frage … stellen wir uns mal vor Person X erstellt eine Website, auf der die ganze Welt Hotels buchen kann. Also eine reine Hotelbuchungsseite, wie es sie zu 1000en im Netz gibt.

Verdienste erstehen schlichtweg durch Affiliate-Provisionen, die die entsprechenden Firmen, über die das Hotel gebucht wird, zahlen.

Die einzige Arbeit, die also anfallen würde wäre die Erstellung der Seite. EINMALIG! Danach läuft alles von alleine.

Wäre das Kleingewerbe hierfür die ideale Gesellschaftsform?
Oder gibt’s Besseres?

Dieses Vorhaben würde parallel zum unbefristeten Hauptjob laufen.

WER HAT AHNUNG UND MAG ANTWORTEN ??

„Kleingewerbe“ ist keine Gesellschaftsform. Es ist ein Unwort aus den tiefen des Internets.

gruß
Jörg

„Kleingewerbe“ ist keine Gesellschaftsform. Es ist ein Unwort
aus den tiefen des Internets.

Genau genommen: Aus den Tiefen des Handelsgesetzbuches, millionernfach missverstanden im Internet.

Gruß,
Max

Hallo1

Die einzige Arbeit, die also anfallen würde wäre die
Erstellung der Seite.

Werbung? Oder warum soll sonst jemand auf dieser Seite buchen und nicht bei einer der 1000 anderen? Wie ist es mit den Kosten für den Server? Buchhaltung?

Wäre das Kleingewerbe hierfür die ideale Gesellschaftsform?

Die Frage wurde ja schon beantwortet. :smile:

WER HAT AHNUNG UND MAG ANTWORTEN ??

Gib mal in der Archivsuche „Kleingewerbe“ ein. Lies die Wikipedia-Artikel zum Thema Kleingewerbe, Gewerbe, Rechtsform.

Gruß,
Max

danke für die antwort.
die frage bezog sich eher darauf ob es andere „gesellschaftsformen“ gibt, die vorteilhafter wären in so einem fall … weil einfacher, unkomplizierter (wobei das kleingewerbe ja schon ziemlich einfach in der handhabung zu sein scheint …), und aus steuersicht günstiger …

Im HGB gab es diese Bezeichnung nie. Es gab mal den §4, den Minderkaufmann. Das „Kleingewerbe“ ist vermutlich eine Mischform aus dem umsatzsteuerlichen „Kleinunternehmer“ und Gewerbe, welches man inzwischen „im Nebenerwerb“ anmelden kann.

Ob die Anmeldung des Gewerbes „im Nebenwerwerb“ oder „im Vollerwerb“ irgendwelche rechtlichen Folgen nach sich zieht konnte ich leider noch nicht ergründen, gesetzliche Vorgaben dazu finde ich leider auch nicht.

gruß

Jörg

Hallo.

Du scheinst weder Schwedes noch Denkers Antworten gelesen zu haben!

Man kann kein „Kleingewerbe“ anmelden!

Man kann sich *nur* als Unternehmer nach der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG einstufen lassen, um sich von der komplizierteren Buchhaltung mit Vorsteuer und Umsatzsteuer befreien zu lassen.

Aber das Unternehmen anmelden mußt du nach einer der gängigen Rechtsformen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsform
In deinem Fall wird es wohl auf ein Einzelunternehmen hinauslaufen, und bei der Anmeldung eben dieses kannst du die Kleinunternehmerregelung wählen.

Gruß
Christian

was meinste wieso ich in meinem letzten beitrag das wort gesellschaftsform in anführungsstriche gesetzt habe?
weil ich die vorhergehenden antworten nicht gelesen habe?
wohl kaum!

naja, gleiche frage steht nach wie vor im raum …

für alle sonderfälle hier unter uns … ich formuliere es noch einmal neu …

gibt es passender rechtsformen für ein solches vorhaben oder ist das „einzelunternehmen“ aus steuerlicher sicht etc. schon das geeigneteste?

Es ist das einachste und das kostengünstigste. IdR auch keine nenenswerten steuerlichen Unterschiede zu anderen Formen.

Gruß

Jörg

Hi nochmal,

wenn du alleine bist, ist das die einzige Möglichkeit für dich, sofern du keine Kapitalgesellschaft gründen willst.

Gruß
Christian

wenn du alleine bist, ist das die einzige Möglichkeit für
dich, sofern du keine Kapitalgesellschaft gründen willst.

wenn es steuerlich vorteilhafter wäre, dann kämen durchaus auch formen in frage, die mehrere teilhaber benötigen …

was ich aber z.b. gesehen habe bei der mini GmbH … steuerbelastung ist genauso wie bei dem einzelunternehmen, die gesamte buchführung hingegen ist bei der mini GmbH ja aufwendiger …

hong kong limited wäre noch spannend … aber da sind die gründungskosten erstmal sehr hoch …

wie gesagt, in erster linie wäre interessant zu wissen welche form die geringsten steuern zu zahlen hat!

Das kann pauschal nicht beantwortet werden.

Gäbe es nur eine Form, die per se immer die geringste Steuer- und Abgabenlast hat, würden andere Unternehmensformen überhaupt nicht mehr gegründet werden.

Gruß
Christian

hallo!

Im HGB gab es diese Bezeichnung nie.

Da hast Du recht, das war mir nicht bewusst. Ich kenne „Kleingewerbe“ als eine Bezeichnung für Gewerbe, die § 1 HGB NICHT erfüllen. Also so wie in der Wikipedia beschrieben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe

Das „Kleingewerbe“ ist vermutlich eine
Mischform aus dem umsatzsteuerlichen „Kleinunternehmer“ und
Gewerbe, welches man inzwischen „im Nebenerwerb“ anmelden
kann.

So, wie es ich es kenne, hat es weder mit Kleinunternezhmer noch mit Nebenerwerb etwas zu tun.

Gruß,
Max

Hallo1

Ich kenne
„Kleingewerbe“ als eine Bezeichnung für Gewerbe, die § 1 HGB
NICHT erfüllen.

Wie ich gerade feststelle, wird es auch von juristischen Fakultäten und in nichtamtlichen Inhaltsverzeichnissen des HGB so verwendet, z.B. bei C.H.Beck:

http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fkomm%2FE…

Gruß,
Max

NOCH 'NE FRAGE …
habe ich es richtig verstanden, dass der name der firma den namen des inhabers beinhalten muss? sprich z.b. onlineservice max mustermann?

also nur „onlineservice xy“ geht nicht? nur mit inhabernamen zusammen?

Name des Unternehmens muss Inhaber NICHT nennen
Hi !

Für Kaufleute (HGB) und Nichtkaufleute (BGB) gelten vom Grundsatz her unterschieliche Regelungen, unter welchem Namen die Geschäfte betrieben werden dürfen.

Für Kaufleute gilt seit 1998, dass der Name frei gewählt werden darf. Für Nichtkaufleute gilt diese freie Namenswahl erst seit April 2009. Zu diesem Zeitpunkt sind die §§ 15a und 15b GewO aufgehoben worden.

Es scheint mir nicht völlig ausgeschlossen, dass einige Berufsordnungen weiterhin an der Nennung eines Namens festhalten. Mir ist jedoch bisher keine bekannt.

FAZIT: Derzeit muss der Name des Unternehmens nicht den Namen eines der Beteiligten führen.

BARUL76

Guten Tag,

Wer ein Kleingewerbe anmeldet, kann die auf den Lieferanten-Rechnungen
aufgeführte Vorsteuer nicht geltend machen. Rechnungen an Kunden werden ohne USt. ausgestellt. Wenn aber für die Erstellung der Website hohe Kosten anfallen kann es von Vorteil sein, wenn man ein mormales Gewerbe anmeldet. Dann ist man Vorsteuerabzugsberechtigt und man erhält also die erbrachte Umsatzsteuer zeitnah zurück. So ist man aber verpflichtet eine Umsatzsteuer-Voranmeldung, auf Grund der Einnahmen und Ausgaben, an das Finanzamt abzugeben. Existenzgrün-
der trifft das leider monatlich. http://www.allesimklick.de
Nach Gewerbeanmeldung erhält man vom Finanzamt einen Fragebogen.

Hallo!

Wer ein Kleingewerbe anmeldet, kann die auf den
Lieferanten-Rechnungen
aufgeführte Vorsteuer nicht geltend machen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleingewerbe
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer

Der Kleinunternehmer hat nichts mit dem Kleingewerbe zu tun, und man entscheidet das auch nicht bei der Gewerbeanmeldung.

Max

Die einzige Arbeit, die also anfallen würde wäre die
Erstellung der Seite. EINMALIG! Danach läuft alles von
alleine.

Illusion.
An so einer Seite gibt es immer wieder mal was zu arbeiten.

Wäre das Kleingewerbe hierfür die ideale Gesellschaftsform?
Oder gibt’s Besseres?

Ein Gewerbe ist wohl sinnvoll. - Eine GmbH ist vermutlich ein zu großes Kaliber.

Ob die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerrechnung sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Argumente für und gegen: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#kleinuntern…

Tipps zu Werbung in Webseiten: http://www.klicktipps.de/gewerbe_werbung_auf_homepag…

Gruß JK

Hallo,

habe die Anworten überflogen, alle setzen sich mit der Steuer und Buchhalungskosten auseinander - die Steuer zahlt man erst dann wenn man was verdient - davor nicht und die Steuerberater verstehen es Ihre Fähigkeiten in Rechnung zu stellen und das ist dann eher zweitrangig ob es eine Einzelunternehmung oder GmbH ist.
Wie sieht es denn mit Haftungsfragen aus ? Deswegen erscheint mir eine GmbH; UG oder Limited am sinnvollsten, sollte man was vergessen haben und wird verklagt und verurteilt mit hoher Schadensersatzklage, dann ist halt die Gesellschaft im argen und nicht das ganze Leben.

Viel Spass !