Angestellter wird Beamter und andersherum

Liebes Forum,

ich interessiere mich für Konsequenzen beim Wechsel vom Angestelltenstatus in den Beamtenstatus und zurück.

Folgender fiktiver Fall:

Ein Angestellter erhält die Möglichkeit (sozusagen als Beförderung) Beamter auf Zeit zu werden. Es ist im Grunde die gleiche Bezahlung Brutto. Was sind die Konsequenzen (Vorteile/Nachteile)?

  1. Es wäre für ihn finanziell sinnvoll in eine private Krankenversicherung zu wechseln (Beihilfe statte Arbeitgeberanteil bei der gesetzlichen Krankenversicherung).

  2. Er wird keine Rentenversicherungsbeiträge leisten.

3… ?

Was sind die Konsequenzen (insbesondere hinsichtlich der Rentenversichungsbeiträge und der Krankenversicherung), wenn die Person nach dem Ablauf des Beamtenverhältnis wieder Angestellter wird?

Was sollte die Person (inbesondere hinsichtlich der Rente) beachten, wenn sie vor Ablauf des Beamtenverhältnisses ins Ausland (z.B. nach England) zieht und dort bleibt.

Vielen Dank und schöne Grüße,
Benjamin

Ein Angestellter erhält die Möglichkeit (sozusagen als
Beförderung) Beamter auf Zeit zu werden.

Hallo Benjamin,

meines Wissens nach geht das nicht so einfach. Beamter wird man nicht anhand einer Beförderung.

Gruß

Samira

Hallo Benjamin,

wenn du „nur“ Beamter auf Zeit wirst, erhälst du später mal keine Pension, bitte erkundige dich, wie dich dein Arbeitgeber in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert!
Ansonsten fehlen dir bei deiner Rente Beitragszeiten, was später mal arg weh tun könnte…

In die PKV zu kommen, dürfte auch kein Problem sein, später mal in die GKV zurückkommen schon schwieriger…

Und wie will er dich eingruppieren? man kann dir nicht einfach dein Angestellten-Brutto in ein Beamten-Brutto umwandeln, es gibt schliesslich eine Besoldungstabelle, als Beamter ist man ohne Ausnahme daran gebunden, man kann für einen Beamten kein Gehalt frei aushandeln!

Also, ich kann mir nicht vorstellen, das das eine „Beförderung“ darstellen soll, ein Beamtenverhältnis auf Zeit ist nur für ganz wenige Ausnahmefälle machbar z. B. berufsmäßige Stadtratsmitglieder oder Wahlbeamte wie Bürgermeister.
Ich hoffe, dir hat nicht jemand was versprochen, was er nicht halten kann und dich dann abspeist:" Tut mir leid, ich hätte ja gerne aber mir sind leider die Hände gebunden…

skeptische grüsse
dragonkidd

Hi dragonkidd,

natürlich handelt es sich bei diesem Fall nicht um mich, sondern um einen rein hypothetischen Fall.

Nehmen wir mal an, der Arbeitgeber ist die Universität und der Angestellte ist wissenschaftlicher Mitarbeiter. Außerdem wollen wir annehmen, dass es Gang und Gäbe ist, dass diese Stellen in Habilitationsstellen/Assistentenstellen umgewandelt werden (A12 oder so, was auch immer äquivalent zu C1 ist). Die Frage ist nur, was passiert, wenn die Stellen so umgewandelt werden.

Wegen der Pension sollte also in diesem Fall der Arbeitgeber gefragt werden. Gibt es denn nicht klare gesetzliche Vorschriften für so etwas, gerade hinsichtlich der Nachversicherung? Oder ist das von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich?

Viele Grüße,
Benjamin

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Hallo,

wenn die Stelle umgewandelt wird, heisst das noch lange nicht, dass der Stelleninhaber automatisch mit umgewandelt wird.

Zur Nachversicherung gibt es natürlich entsprechende gesetzliche Grundlagen, habe aber aus meine Zeit in der Personalverwaltung auch einmal erlebt das die Nachversicherung „vergessen“ wurde, und der Rentner das lange Zeit nicht bemerkt hatte.
Hier ein recht gutes Merkblatt: http://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/32040000/_temp…

Zum anderen wird man mit dem wesentlich niedrigeren Brutto aus der Besoldungstabelle nachversichert.

Rechenbeispiel:
Um 3000 € netto als Beamter zu bekommen,liegt das Brutto bei 4100 €, um 3000 € als Angestellter zu bekommen, liegt das Brutto bei ca 5700 €
Es ist schon ein Unterschied ob an die BfA Versicherungsbeiträge für 4100 € oder 5700 € gezahlt werden…

grüsse
dragonkidd

Hallo,

wenn die Stelle umgewandelt wird, heisst das noch lange nicht,
dass der Stelleninhaber automatisch mit umgewandelt wird.

Um genau zu sein: Nehmen wir an, es ist Gang und Gäbe, dass jede Person erst ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt wird, danach kann er Beamter auf Zeit werden, was einfach bedeutet, dass er von der Universität Brutto genau das gleiche Geld erhält, nur bleibt am Ende mehr übrig. Also ist es im Grunde keine Beförderung, aber finanziell erst einmal positiv. Nur was das genau für Konsequenzen hat und was für Langzeitfolgen, würde ich gerne wissen.

Viele Grüße,
Benjamin

Hallo,

wie Du schon richtig erkannt hast, sind die Unterschiede vor allem in der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, VBL). Also hier mal die einzelnen Punkte aus eigener Erfahrung.

Krankenversicherung:

  • für die Verbeamtung wird man zunächst vom Amtsarzt untersucht, nur wenn man diensttauglich ist, wird man Beamter. Da Person ja schon auf einer Stelle als Angestellter ist, würde man bei Untauglichkeit einfach Angestellter bleiben.

  • als Beamter ist man beihilfeberechtigt, bekommt also keinen Arbeitgeberzuschuss zur KV, sondern 50% (wenn Familie vorhanden auch mehr) Zuschuss zu den Kosten bei Krankheit.

  • die restlichen 50% sollte man privat versichern. Auch die PKV macht eine Gesundheitsprüfung. Es gibt aber bei einigen Gesellschaften einen Kontrahierungszwang für Erstverbeamtung (max 30% Risikozuschlag).

  • Achtung: wenn man nicht in die PKV kann oder will, zahlt man den gesamten Beitrag zur GKV selbst!

  • wenn man Kinder/Ehepartner ohne Einkommen hat, sind diese ebenfalls beihilfeberechtigt (höherer Satz), PKV wird dann aber auch für die Familienmitglieder fällig.

Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, VBL:

  • während der Beamtenzeit zahlt man nichts zu diesen Versicherungen, daher hat man das höhere Netto.

  • hat man nach der befristeten Verbeamtung keinen Anschluss-Beamtenjob, wird man in der Rentenversicherung nachversichert, nicht aber in der Arbeitslosenversicherung, VBL!

  • die Höhe des Gehalts bei der Nachversicherung scheint hier egal, da Person ja brutto immer gleich bezahlt wird. (Ansonsten sollten auch die Bruttogehälter AngestellterBeamter verglichen werden.)

  • ist man im Anschluss an die befristete Verbeamtung ganz ohne Job, bekommt man ein Übergangsgeld. (Ich habe bis zu 6 Monate volle Bezüge in Erinnerung, sollte man aber verifizieren!) Übergangsgeld ist voraussichtlich also kürzer (6 Monate?) als Arbeitslosengeld (1 Jahr?).

Also mal zusammengefasst:

  • finanziell besser stellt man sich mit der Verbeamtung vor allem dann, wenn evtl. ein weiterer Beamtenjob im Anschluss an die befristete Stelle abzusehen ist. Dann ist man schon in jüngerem Alter in die PKV gegegangen, hat schon länger Pensionsansprüche (evtl. wichtig für Erwerbsunfähigkeit?) etc.

  • im Normalfall hat man sofort mehr Netto, sollte aber die im Nachhinein etwas schlechtere Absicherung (nur Übergangsgeld, keine VBL) im Kopf haben und etwas Geld dafür zurücklegen. (Also nicht das ganze höhere Nettogehalt verkonsumieren. :wink:)

So gesehen spricht meiner Meinung nach vermutlich erst mal nichts gegen die befristete Verbeamtung. Es spricht aber auch nichts dagegen, sich das finanziell noch mal genau nachzurechnen, es hängt ja sehr viel von den persönlichen Gegebenheiten und zukünftigen beruflichen Perspektiven ab.

Hoffe das hilft etwas weiter.
Gruß, Emma

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Hallo Benjamin, hallo Emma!

Das ist genau die Frage, die meinen Mann und mich gerade auch umtreiben (Angestellter an der Uni soll Beamter auf Zeit werden).

Emma, kannst Du mir vielleicht noch ein, zwei weitere Fragen dazu beantworten?

Ich (Promotionsstudentin) bin derzeit über meinen Mann familienversichert in der GKV. Eigentlich würden wir auch gerne in der GKV bleiben, weil man nach einer Habilitation ja auch nicht weiß, ob man irgendwo eine Professorenstelle bekommt.

Nun würde uns zum einen interessieren, wie das mit der PKV abläuft. Da gibt es so etwas wie Familienversicherung ja nicht, oder? Wir würden dann beide einen eigenen Betrag an die PKV entrichten müssen, oder? Wie wird der berechnet? Und würde der bei zwei Personen, die zu versichern sind, nicht im Gesamt genauso hoch liegen wie die GKV? Wie sieht es mit Kindern in der PKV aus?

Der andere Punkt, der uns interessiert, sind die restlichen Steuerabgaben. Habe ich es richtig verstanden, dass ein Beamter keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung bezahlen muss? Also geht vom Bruttogehalt nur die Lohnsteuer ab? Oder kommt da noch etwas dazu? Leider habe ich das mit der Nachversicherung bei der Rentenversicherung nicht verstanden. Was bedeutet das?

Außerdem liegt in unserem Fall das Brutto-Gehalt der Angestelltenanstellung bei 3225 und das im Beamtenverhältnis 3733. Welche Konsequenzen hat das?

Und: Wird man nun nach der Verbeamtung auf Zeit arbeitslos, bezieht man tatsächlich kein Arbeitslosengeld?

Ich hoffe, ich bin nun nicht zu sehr ins Detail gegangen. Aber solche Sachen wollen ja doch gut überlegt sein und für uns ist das alles neu und wir wollen keine Fehler machen.

Vielen lieben Dank für Deine/Eure Antworten!
Emilia