Hallo, ich bin heute 16 geworden und wurde vor einigen Wochen angezeigt und Gestern kam der Brief an. Nun ich weiß nicht ob es in meinem Fall sexuelle nötigung War da wir im Öffentlichen waren und wir auch kein Verkehr hatten. Ich habe sie 2 mal versucht zu küssen und sie hat Nein gesagt also habe ich es dann seingelassen, ich habe sie zwar auch am po angefasst sie lachte immer und sagte Nein es War nie ein klares Nein ich dachte sie will das ich „kämpfe“. Nun 20 Minuten waren wir draußen und ihre Cousine War ebenfalls dabei als wir auf dem weg nachhause waren sagte ich ihrer Cousine lass uns sie neidisch machen und wir warteten und redeten aber haben so getan als ob wir was machen aber es ist nix passiert nur die Cousine hat mich geküsst. Dann kam das Mädchen und schrie ihre Cousine an das sie sofort kommen soll oder sie sagt es ihrem Vater. Sie sagte zu mir halte 1 Meter Abstand das habe ich auch getan und sie hat mich bedroht das wenn ich ihr nochmal zu nah komme sie mich findet und schlägt/umbringt etc. Bitte um Hilfe und was soll ich der polizei sagen ein Anwalt kommt leider nicht in frage.
Hallo,
Beim Nächstliegenden amtsgericht Anrufen und nach dem Zuständigen mitarbeiter fragen Sowie einen Termin Ausmachen und den brief Mitbringen.
Mann wird dir sagen ob es in deinem
Das Stimmt, eine frau will das du um Sie kämpfst.
(Beitrag editiert - www-team)
Hallo,
ohne Anwalt gibt man bei Ermittluingen in einem Strafverfahren nur die Daten zur Person ab.
Dann erklärt man freundlich, dass man die Aussage vollständig verweigert.
Der nächste Weg führt einen zur JUGENDGERICHTSHILFE. Diese berät kostenlos, ersetzt aber keinen Anwalt!
Das heißt das ich der polizei meine Daten geben soll dann die aussage verweigern und auf ein nächsten Brief warten?
Krieg ich die Jugendgerichtshilfe auch wenn ich die aussage bei der Polizei verweigere oder muss ich erst eine Aussage machen und dann kommt erst die jugendGerichtshilfe? Kommt die jugendgerichtshilfe automatisch oder muss ich mich da selber in Kontakt knüpfe?
Servus,
geht es noch schwammiger? Was für ein Brief, von wem, was steht da drinne?
Schöne Grüße
MM
Ja
Ja
Von der Polizei es ist eine Vorladung wegen sexueller nötigung
Ganz bestimmt ist es das nicht.
Die Polizei hat nämlich nicht darüber zu entscheiden, ob ein Verdächtiger eine Tat begangen hat. Daher kann sie niemanden „wegen sexueller Nötigung“ vorladen.
Ist ja aber auch egal - es interessiert Dich ja offenbar eh nicht, was da genau los ist: Sonst hättest Du wenigstens gelesen, was in der Vorladung drinne steht.
Und Tschüs
MM
Wie bitte? Seit 2 Tagen bin ich nur noch im Internet und suche nach Tipps!!
Da steht Guten Tag … in der Ermittlungssache wegen Sexueller nötigung an dem tag und dieser Uhrzeit bringen sie ihr Ausweis mit und dann steht da noch Die Vernehmung/Anhörung soll mir die Gelegenheit geben um mich gegen die Vorwürfe zu äußern.
Aber sie muss ja einen Grund für die Vorladung nennen und der heisst eben dass jemand verdächtigt wird eine sexuelle Nötigung begangen zu haben. Was sollen sie denn sonst schreiben? „Kommen sie einfach mal vorbei, worum es geht sagen wir ihnen dann“?
Hallo,
Öhm, warum das denn bitteschön?! Wenn ein Brief von der Polizei kommt solltest Du tunlichst mit Deinen Eltern zusammen zum Anwalt! Alles andere ist ja NOCH dümmer als das was Du eh schon getan hast. Hier wird Dir sicherlich keiner noch dümmere Tipps geben als die Flausen, die Du anscheinend im Kopf zu haben scheinst! Hör auf die Tipps, die Du hier bereits bekommen hast und surf nicht weiter sinnfrei im Web rum.
Tu das richtige, geh zum Anwalt und gut ist. Viel Glück.
Der einzig wahre Tipp sollte Dir nach 5 Minuten schon eingefallen sein. Geh zu Deinen Eltern und mit denen zusammen zum Anwalt! Fertig.
ja, tut sie auch. Immer.
Deswegen habe ich danach gefragt, was denn eigentlich in dem „Brief“ steht. Zu Beginn war noch nicht einmal bekannt, dass es sich um eine Vorladung im Zuge eines Ermittlungsverfahrens handelt - das kann inzwischen immerhin vermutet werden.
Aber ist ja auch egal, eigentlich. Zahlt jeder sein Lehrgeld in der Währung, die er vorzieht.
Schöne Grüße
MM
Dankeschön!
Habe mit meinen Eltern bereits gesprochen aber einen Anwalt können wir uns leider nicht leisten
Habe ja noch nicht mit der Polizei geredet habe noch nix gemacht außer im Internet geguckt mehr nicht.
Servus,
kannst Du jetzt bitte noch - idealerweise anhand der StPO - zeigen, welche Funktion in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren ausgerechnet das Amtsgericht haben soll?
Ab und zu mal „Tatort“ schauen wäre vielleicht für Grundlagenkenntnisse in diesem Zusammenhang ganz hilfreich.
Schöne Grüße
MM
Ne beratung oder so