Angleichung Psychiatrie an die Somatik

Hallo, wer kann mir evtl. weiterhelfen: ich habe in der letzten Woche erfahren, dass die Psychiatrischen Erkrankungen den somatischen Erkrankungen gleichgestellt wurden lt. Bundesverfassungsgericht oder Oberlandesgericht. Was somit bedeutet, dass die psychiatrischen Erkrankungen z.B. bei Reisekrankenversicherungen nicht mehr von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden dürfen und Krankenversicherungen nun Kostenübernahmeanträge von den Krankenhäusern prüfen müssen und nicht von vorn herein in den AVB´s ausgeschlossen haben und daher die Kostenübernahme ablehnen können. Hat jemand hier genauere Kenntnisse oder zufällig sogar die Urteilsnummer??? Das wäre super…

Lieben Gruß
tini

Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Gruss Brigitte

Liebe titi,
jetzt habe ich im Internet geforscht, aber keine konkretes Urteil oder Gesetz gefunden. Am ehesten findest Du was unter „Sozialgericht“, da habe ich grade angefangen zu suchen, hab er jetzt keine Zeit mehr. Versuchs einfach mal!
Gruß
Brigitte

Hallo Tini,
da habe ich leider keine Ahnung und kann Dir nicht helfen.

Dachsgruß

…sorry , da kenn ich mich nicht aus.

Hallo,
da weiss ich leider nicht bescheid.

LG Holger

Hallo Tini 205,

hier kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

sorry hook

Hallo,

einen Datenschutzbezug kann ich nicht erkennen. Von daher weiß ich nicht, wieso ich als Experte ausgewählt wurde.

Freundliche Grüße,

W.H.

Hallo tini,

Deine Frage kann ich Dir nicht beantworten.

Gruß
Angelika

Hallo Tini,

habe hier einen Link gefunden, der eigentlich das Gegenteil besagt (es geht wohl allerdings um Arbeitsunfähigkeit):
http://www.ra-buechner.de/meldungen/M186-OLG-Karlsru…

Ich weiß nicht, ob das hilfreich ist, aber bei Google kann man dazu sehr viel finden… (Ist aber nicht gerade mein Spezialgebiet).

Viele Grüße, Gatorbunny