Hallo, wer kann mir evtl. weiterhelfen: ich habe in der letzten Woche erfahren, dass die Psychiatrischen Erkrankungen den somatischen Erkrankungen gleichgestellt wurden lt. Bundesverfassungsgericht oder Oberlandesgericht. Was somit bedeutet, dass die psychiatrischen Erkrankungen z.B. bei Reisekrankenversicherungen nicht mehr von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden dürfen und Krankenversicherungen nun Kostenübernahmeanträge von den Krankenhäusern prüfen müssen und nicht von vorn herein in den AVB´s ausgeschlossen haben und daher die Kostenübernahme ablehnen können. Hat jemand hier genauere Kenntnisse oder zufällig sogar die Urteilsnummer??? Das wäre super…
Liebe titi,
jetzt habe ich im Internet geforscht, aber keine konkretes Urteil oder Gesetz gefunden. Am ehesten findest Du was unter „Sozialgericht“, da habe ich grade angefangen zu suchen, hab er jetzt keine Zeit mehr. Versuchs einfach mal!
Gruß
Brigitte