Angleverein lässt mich nicht austreten

Hallo zusammen,

Ich hätte da mal eine Frage, die mich schon seit langem grübeln lässt.
Zur Vorgeschichte: Bin seit ca. 10 Jahren in einem Angelverein aktives Mitglied. In dieser Zeit habe ich nun schon 2mal völlig unverschuldet Gewässersperre bekommen. Habe z.B. Müll vom Gewässer beseitigt, danach an gleicher Stelle geangelt. Als jemand vom Vorstand die Mülltüte am Baum stehen sah, war er der Meinung ich würde ‚Camping‘ machen. Trotz aller klarstellung gabs Gewässersperre. Da mein Frust durch eine zweite Sperre nochj gestiegen ist, entschloss ich mich nach einem Jahr weiteren Beitragszahlung auszutreten.

Nun zu meiner Frage: mein Verein lässt mich nicht kündigen, da der letzte Arbeitsdienst nicht abgeleistet worden ist. Es wird verlangt, dass der nachstehende Beitrag abbezahlt oder abgetragen ist. Natürlich wäre das kein Problem, aber unter diesen Umständen bin ich nicht bereit dazu. Hat der Angelverein nun das Recht, den restlichen angefallenen Arbeitsdienst in vorm von Nachzahlung geltend zu machen ?

Vielen Dank für Eure Mühe, tschüss, … Markus …

Hallo,

das kommt auf die Satzung an. Wenn dort festgelegt wird, dass der Jahresbeitrag durch Zahlung des Beitrages oder durch Arbeitsleistung zu erbringen ist, reicht es, wenn der Beitrag bezahlt wird. Insbesondere wenn Dir vorenthalten wird, am Vereinsleben teilzunehmen, bist Du nicht zu Arbeiten verpflichtet. Kündige ordnungsgemäss per Einschreiben, zahle wenn noch nicht geschehen den Restbeitrag.

Gruss Günter

Ich hätte da mal eine Frage, die mich schon seit langem
grübeln lässt.
Zur Vorgeschichte: Bin seit ca. 10 Jahren in einem Angelverein
aktives Mitglied. In dieser Zeit habe ich nun schon 2mal
völlig unverschuldet Gewässersperre bekommen.

Hier muss es in der Satzung doch ein Widerspruchsrecht geben. Hast Du dieses wahrgenommen ? Wer hat darüber entscheidne udn wurdest Du persönlich ein eienr Vorstandssitzung angehört. das rechtliche Gehör musste Dir eingeräumt werden.

Habe z.B. Müll

vom Gewässer beseitigt, danach an gleicher Stelle geangelt.
Als jemand vom Vorstand die Mülltüte am Baum stehen sah, war
er der Meinung ich würde ‚Camping‘ machen. Trotz aller
klarstellung gabs Gewässersperre. Da mein Frust durch eine
zweite Sperre nochj gestiegen ist, entschloss ich mich nach
einem Jahr weiteren Beitragszahlung auszutreten.

Nun zu meiner Frage: mein Verein lässt mich nicht kündigen, da
der letzte Arbeitsdienst nicht abgeleistet worden ist.

Grundsätzlich muss ein Verein die Kündigung annehmen. Er kann nicht den Austritt verweigern. Der Beitrag ist jedoch einklagbar. Eine Arbeitsleistung nicht.

Es wird

verlangt, dass der nachstehende Beitrag abbezahlt oder
abgetragen ist. Natürlich wäre das kein Problem, aber unter
diesen Umständen bin ich nicht bereit dazu.

Du bist nicht im Recht. Als Mitglied musst Du zumindest den Jahresbeitrag bis zum Austritt bezahlen. Arbeitsdienst ist hier nicht zu leisten.

Gruss Günter

Hat der

Angelverein nun das Recht, den restlichen angefallenen
Arbeitsdienst in vorm von Nachzahlung geltend zu machen ?

Vielen Dank für Eure Mühe, tschüss, … Markus …

Hallo Günter,

Erst mal vielen Dank, dass Du mir gleich geantwortet hast. Als ich gerade meinen Artikel zurückposten wollte, ging nix mehr mit der wer-weiss-was-Datenbank. Das hat 2 Tage angedauert, jetzt erst konnte ich wieder zurück schreiben. Aber das hast Du ja vielleicht auch gemerkt.
Nun zu den Absätzen.

Zitat:
Hier muss es in der Satzung doch ein Widerspruchsrecht geben. Hast Du dieses wahrgenommen ? Wer hat darüber entscheidne udn wurdest Du persönlich ein eienr Vorstandssitzung angehört. das rechtliche Gehör musste Dir eingeräumt werden.

Mein Widerspruchsrecht konnte ich leider nicht wahr nehmen, da ich noch nicht mal wusste, dass mir Gewässersperre droht. Wer denkt schon dran fürs saubermachen bestraft zu werden :smiley: Spätere Anhörung wurde verweigert.

Du bist nicht im Recht. Als Mitglied musst Du zumindest den Jahresbeitrag bis zum Austritt bezahlen. Arbeitsdienst ist hier nicht zu leisten.

Sorry, hab mich falsch ausgedrückt. Den Beitrag habe ich natürlich immer vollständig/rechtzeitig bezahlt. Ich hatte ‚Betrag‘ gemeint, nämlich der, der anfallen würde, wenn ich meinen restlichen Arbeitsdienst nicht vollständig ableiste.
Super, nun weiss ich ja jetzt bescheid und hoffe ich kann diese Sache irgendwie noch friedlich mit meinem Angelverein regeln kann.
Vielen Dank für Deine ausführliche Hilfe, machs gut, … Markus …